7761/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0065-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7826/J-NR/2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „strafrechtlicher Konsequenzen in der Causa Olympiabewerbung Salzburg 2014“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Einleitend bitte ich um Verständnis, dass mir eine inhaltliche Beantwortung von Fragen, die sich auf Strafsachen beziehen, die sich in einem nichtöffentlichen Verfahrensstadium befinden (§ 12 StPO), nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.


Zu 1:

Der erste Bericht der staatsanwaltschaftlichen Behörden langte am 11. Februar 2009 im Bundesministerium für Justiz ein.

Zu 2, 3, 6 und 29:

Ich verweise auf die Einleitung der Anfragebeantwortung.

Zu 4:

Bislang wurden dem Bundesministerium für Justiz sieben Berichte der Staatsanwaltschaft Salzburg und sieben Berichte der Oberstaatsanwaltschaft Linz übermittelt.

Zu 5:

Das Bundesministerium für Justiz hat zu den staatsanwaltschaftlichen Berichten inhaltlich Stellung genommen. Im Übrigen verweise ich auf die Einleitung der Anfragebeantwortung.

Zu 7:

Es wird die vollständige Aktenlage beurteilt.

Zu 8:

Im Bereich des Bundesministeriums für Justiz sind mit dieser Strafsache ein/e Referent/in, der zuständige Abteilungsleiter sowie der zuständige Sektionschef befasst.

Zu 9:

Befangenheitsgründe der zuständigen Sachbearbeiter im Bundesministerium für Justiz bzw. das Bestehen eines Naheverhältnisses zwischen einem Sachbearbeiter des Bundesministeriums für Justiz und einem der Beschuldigten sind mir nicht bekannt.

Zu 10 und 11:

Ich gehe davon aus, dass unter „Anfragen und Kontaktaufnahmen in dieser Causa“ (inhaltliche) Anfragen zum Vorgehen in der gegenständlichen Strafsache zu verstehen sind. Derartige Anfragen und Kontaktaufnahmen zu den zuständigen Sachbearbeitern sind mir nicht bekannt.

Zu 12 bis 15:

Es wurden keine Erledigungswünsche an das Bundesministerium für Justiz herangetragen.


Zu 16 bis 28:

Die geschilderten Vorwürfe sind Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Salzburg geführten Ermittlungsverfahrens. Ich muss daher erneut auf die Einleitung der Anfragebeantwortung verweisen

. Mai 2011

 

(Dr. Beatrix Karl)