777/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am     März 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0012-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 729/J vom 23. Jänner 2009 der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4. und 9.:

Der ERP-Fonds wird im Jahr 2009 10 Millionen Euro in die Stiftung einspeisen, die OeNB vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Organe voraussichtlich 20 Millionen Euro.

 

Zu 5.:

Die Frage der Eigentümerstruktur der OeNB sowie der Reservenbildung der OeNB soll laut Regierungsprogramm geprüft werden.

 


Zu 6:

Die Gewinnsituation der OeNB für das Geschäftsjahr 2008 ist derzeit noch offen, da die anteiligen Verluste der OeNB aus dem ESZB, die aufgrund von Wertberichtigungen entstanden sind, noch nicht bekannt sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Gewinnabfuhr wesentlich geringer als geplant sein wird.

 

Zu 7:

Bei der Budgetplanung für die nächsten Jahre sind derzeit noch 150 Millionen Euro Gewinnabfuhr der OeNB vorgesehen.

 

Zu 8.:

Die Stiftung hat kein „reales Vermögen“, sondern dieses Vermögen ist, wie in der zitierten Anfragebeantwortung 1284/AB XII. GP ausdrücklich festgehalten, bei den stiftenden Institutionen Nationalbank und ERP-Fonds verblieben. Die weiters zitierte Anfragebeantwortung 1288/AB XXII. GP wurde im Übrigen nicht vom Bundesminister für Finanzen, sondern vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorgelegt.

 

Der Stammvermögen des ERP-Fonds, aus welchem die Zinserträge für die Nationalstiftung stammen, beträgt laut Jahresabschluss des Fonds per 31.12.2007 € 1.847.012.220,63. Hinsichtlich des Rechnungskreises bei der OeNB wird auf die Frage 12 verwiesen.

 

Zu 10.:

Entsprechend dem langfristigen Horizont der der Nationalstiftung gewidmeten Mittel sind diese in ein international gestreutes Portfolio qualitativ hochwertiger Anleihen investiert (überwiegend festverzinsliche Bundesanleihen und öffentliche Pfandbriefe). Es befinden sich keine Aktien im Portfolio und es mussten keinerlei Kreditausfälle hingenommen werden.

 

Zu 11. und 12.:

In den Jahren 2004 bis 2006 erfolgten Ausschüttungen der OeNB an die FTE-Nationalstiftung von jeweils € 75 Mio, 2007 und 2008 in der Höhe von jeweils € 50 Mio., somit insgesamt 325 Millionen Euro. Der Kapitalstock ist zur Gänze erhalten.

 


Zu 13. bis 20., 24. und 25.:

Die Nationalstiftung ist eine vom Bund unabhängige Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vom Stiftungsvorstand verwaltet wird. Einen unmittelbaren Zusammenhang der Tätigkeit der Nationalstiftung mit dem Bundesministerium für Finanzen gibt es nicht, der Bundesminister für Finanzen bestellt lediglich ebenso wie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ein Mitglied des Stiftungsrates. Insoweit die Anfrage daher Interna der Nationalstiftung, beziehungsweise das strategische Verhalten des ERP-Fonds betrifft, wird auf die Zuständigkeit der Organe der Nationalstiftung beziehungsweise des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend als Aufsichtsbehörde des ERP-Fonds verwiesen.

 

Zu 21. und 22.:

Es besteht keinerlei Verpflichtung des Bundes, vertragliche Zusicherungen oder sonstige Zusagen der Nationalstiftung gegenüber Dritten einzulösen.

 

Zu 23.:

Die Nationalstiftung ist schon allein deswegen ein Erfolg, da durch die innovative Einbindung des ERP-Fonds zusätzliche außerbudgetäre Mittel sinnvoll und zweckgerichtet für F&E erschlossen werden konnten.

 

Zu 26.:

Die OeNB verfolgt eine konservative Veranlagungstätigkeit. Anlagen erfolgen aufgrund strikter Leitlinien des Direktoriums. Die Überwachung wird durch ein ausgefeiltes Risikomanagement-System sichergestellt. Im Portfolio sind keinerlei Kreditausfälle aufgetreten und durch die vorsichtige Veranlagungspolitik konnte der Kapitalstock zur Gänze erhalten werden. Die Zinserträge sind durch die Verwerfungen auf den Kapitalmärkten schmäler ausgefallen. Die hohen Renditen der 90er Jahre können im derzeitigen Marktumfeld nicht erzielt werden. Es wird vorraussichtlich aber keine Einstellungen der Zahlungen an die Nationalstiftung geben.

 

Zu 27.:

Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass es auch in den kommenden Jahren Zuflüsse von der Oesterreichischen Nationalbank und dem ERP-Fonds an die Stiftung geben wird. Aufgrund des derzeit sehr volatilen Marktumfeldes ist eine Ertragsprognose für die nächsten 5 Jahre allerdings seriös nicht möglich.

Zu 28.:

Eine Dotierung der Stiftung aus dem Budget ist nicht geplant.

 

Zu 29. und 30.:

Gemäß § 17 FTE-Nationalstiftungsgesetz, BGBl. I Nr. 133/2003 kann die Stiftung nur durch Bundesgesetz aufgelöst werden. Somit ist das eine Frage, die nur der Nationalrat selber beantworten kann.

 

Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass die Nationalstiftung auch in Zukunft Ausschüttungen vornehmen wird und sieht daher keinerlei Nachteil für Forschungsförderungseinrichtungen sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Im Übrigen ist der Verwaltungsaufwand der Stiftung durch die Nutzung von Synergien mit dem ERP-Fonds, der gemäß § 13 FTE-Nationalstiftungsgesetz das erforderliche Personal zur Verwaltung der Stiftung auf eigene Kosten zur Verfügung stellt, vernachlässigbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.