7776/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 3. Mai 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0080-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7899/J betreffend „Jugendwohlfahrtseinrichtungen“, welche die Abgeordneten Tanja
Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 bis 10 der Anfrage:

 

Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung ist der Bund in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt für die Grundsatzgesetzgebung zuständig; den Ländern sind die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung vorbehalten. Diese Fragen stellen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes dar.

 



 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Vom Bund werden derzeit 403 Familienberatungsstellenstandorte sowie 80 Außenstellen direkt an Bezirksgerichten, mit den Schwerpunkten Schwangerenberatung, Gewalt in der Familie, Scheidungsberatung, Sektenberatung und Behinderung, nach dem Familienberatungsförderungsgesetz BGBl. Nr. 80/1974 i.d.g.F in jährlicher Höhe von rd. € 11,6 Mio. gefördert.

 

Darüber hinaus gibt es in einzelnen Bundesländern auch von den Ländern betriebene oder gesondert geförderte Familienberatungsstellen.

 

Die Bundesländerverteilung inklusive Gerichtsstandorte stellt sich im Überblick wie folgt dar:

allgemeine Familien-beratungsstellen

Gerichtsstandorte

Burgenland

18

1

Kärnten

28

8

Niederösterreich

73

21

Oberösterreich

76

9

Salzburg

39

5

Steiermark

51

15

Tirol

30

6

Vorarlberg

11

3

Wien

77

12

Österreich

403

80

 

Die einzelnen vom Bund geförderten Familienberatungsstellen und ihre detaillier­teren Schwerpunktsetzungen sind im Internet unter www.familienberatung.gv.at/ beratungsstellen/ einsehbar.

 



Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Eine der primären Zielsetzungen des Entwurfs zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Stärkung der Prävention von Erziehungsproblemen und damit auch die Prävention von Gewalt in der Familie. Um Gewalt in der Familie möglichst frühzeitig erkennen zu können, wurden die Mitteilungspflichten bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen im Grundsatzgesetz neu formuliert. Darüber hinaus werden erstmals die Gefährdungsabklärung und die Hilfeplanerstellung gesetzlich geregelt. Weiters werden Impulse für einheitliche Qualitätsstandards (Vier-Augen-Prinzip) und die weitere Professionalisierung von Fachkräften gesetzt.

 

Mein Ressort setzt weiters kontinuierlich eine Reihe von Maßnahmen zur Prävention von Gewalt, wie beispielsweise die Aktivitäten zur Elternbildung, die Familienberatung, die Förderung von Gewaltschutzeinrichtungen, die Herausgabe von Informationsmaterialien in Form von Broschüren und Websites oder die "Plattform gegen die Gewalt in der Familie".

 

In der "Plattform gegen die Gewalt in der Familie" werden die regionale und österreichweite Vernetzung der in den Bereichen Gewalt gegen Kinder (Kinderschutzzentren), Frauen (Frauenhäuser/-beratungsstellen/-Notrufe), ältere Menschen (Träger von Heimen), an/unter Jugendlichen (Beratungsstellen/Jugendzentren) und Burschenarbeit (Männerberatungsstellen) tätigen Vereine gefördert und Projekte zur verbesserten Prävention und Intervention finanziert.

 

Im Rahmen einer als Ergebnis des Runden Tisches zum Thema "Sexueller Missbrauch in Institutionen" eingesetzten Expert/inn/engruppe hat mein Ressort Kinderschutzleitlinien ausgearbeitet, die allen sozial-/pädagogischen Einrichtungen angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass diese in ihrer Arbeit mit Kindern einen effektiven Kinderschutz etablieren.

 


 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.