7779/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0055-I/4/2011

Wien, am 3. Mai 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. März 2011 unter der Nr. 7864/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofs gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Warum wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt?

 

Die angesprochene Empfehlung wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 umgesetzt.

 

Zu Frage 2:

Ø Wann werden erste Schritte zur Umsetzung des offenen Punktes des RH-Berichts 2010/14 im Nachfrageverfahren das Pensionssystem der Länder Tirol, Vorarlberg und Wien betreffend (8) umgesetzt?


 

Dass die Bemühungen der Bundesregierung um die Harmonisierung der Beamten­pensionssysteme aller Gebietskörperschaften laufend zu Ergebnissen führen, ergibt sich ja nicht zuletzt aus dem angesprochenen Rechungshofbericht. Demnach haben erst im Vorjahr die Länder Burgenland und Kärnten Pensionsreformen im Sinne der Empfehlungen des Rechungshofs beschlossen.

 

Ich darf aber grundsätzlich betonen, dass Angelegenheiten des Pensionsrechts von Landes- bzw. Gemeindebeamten gemäß Art. 21 Abs. 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind. Die angesprochene Materie betrifft also keinen Ge­genstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.

 

Mit freundlichen Grüßen