7781/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.05.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0074-I/4/2011 Wien, am 2. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. März 2011 unter der Nr. 8190/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bilderbergertreffen in St. Moritz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs weise ich darauf hin, dass es sich bei den „Bilderberg-Treffen“ um eine Zusammenkunft von Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, der Politik und von Medienvertretern auf internationaler Ebene handelt. Diese – privat organisierten – Zusammenkünfte dienen dem Meinungsaustausch über aktuelle Fragestellungen, die auch für die Zukunft Österreichs von Bedeutung sind. Es ist allerdings ausdrücklich festzuhalten, dass die Teilnehmer an solchen Treffen nicht in ihrer jeweiligen Funktion - etwa als Staatenvertreter – mitwirken, weshalb einige der in der Anfrage gestellten Fragen auch nicht Gegenstände der Vollziehung des Bundeskanzleramtes betreffen.
Zu Frage 1:
Ø Sind Sie zum Bilderbergertreffen in der Schweiz eingeladen?
Ja, ich bin zum Bilderbergertreffen in der Schweiz eingeladen.
Zu Frage 2:
Ø Werden Sie an dem Treffen teilnehmen?
Ich nehme eine Teilnahme in Aussicht, sofern dies auf Grund der Terminsituation möglich sein wird. Eine konkrete Festlegung kann daher derzeit noch nicht erfolgen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Wurden neben ihnen noch weitere Vertreter der Republik Österreich zu diesem Treffen eingeladen?
Ø Falls ja, werden diese Personen an diesem Treffen teilnehmen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes. Im übrigen verweise ich auf die einleitenden Feststellungen.
Zu den Fragen 5 bis 7 und 10:
Ø Welche Themen werden im Zuge dieses Treffens behandelt?
Ø Sind Sie der Meinung, dass im Zuge dieses Treffen wichtige Fragen für die Zukunft Österreichs behandelt werden?
Ø Wenn ja, hat Ihrer Meinung nach die österreichische Öffentlichkeit ein Recht, über diese Fragen informiert zu werden?
Ø Werden Sie nach dem Treffen die Öffentlichkeit im gebotenen Maße über dieses Treffen informieren?
Auf Grund des Umstandes, dass bisher lediglich eine Einladung vorliegt, aber keine weiteren Unterlagen, sind diese Fragen derzeit nicht zu beantworten. Im übrigen verweise ich auf die einleitenden Feststellungen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Wie hoch sind die Kosten, die für die Teilnahme der österreichischen Delegation an diesem Treffen anfallen werden?
Ø Wer wird die zu erwartenden Kosten für ihre Teilnahme tragen?
Da ich - wie bereits ausgeführt - persönlich eingeladen bin und nicht als Vertreter der Republik Österreich würden dem Bundeskanzleramt keine Kosten entstehen.
Mit freundlichen Grüßen