7785/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0040-I/4/2011                                                    Wien, am      . Mai 2011

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 4. März 2011 unter der Nr. 7871/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zeitungsinserate zu den betrieblichen Einkommensberichten ge­richtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Wie begründen Sie die Aussage: „Nützen Sie diese Chancen, ein einfacher Ver­gleich macht Sie sicher.“ Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass ein Blick in den Einkommensbericht genügt, um verlässlich darüber Auskunft zu erhalten, ob eine innerbetriebliche Lohndiskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt?


Ø  Weshalb enthält dieses Inserat keinen Hinweis darüber, dass die Einkommens­berichte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen?

Ø  Weshalb wird in diesem Inserat nicht erwähnt, dass Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten noch bis zum 31. Juli 2011 Zeit haben um ihren Einkommensbericht erstellt haben müssen?

 

Leserinnen und Leser von Inseraten gehen wohl davon aus, dass nicht alle Details einer Argumentation zu einem Gesetz in einem Inserat darstellbar sind, sondern eine Aussage auf das Wesentliche verkürzt wird, um Interesse zu schaffen bzw. auf eine wichtige Botschaft oder ein neues Recht aufmerksam zu machen. Auch Kampagnen wie die in der Anfrage angesprochene sollen den Blick auf das Wesentliche richten. Und das ist die Tatsache, dass nun in vielen Unternehmen betriebsinterne Einkommensberichte erstellt werden müssen. ArbeitnehmerInnen sollen mit diesen Inseraten darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Betriebsrat oder in Unternehmen ohne Betriebsrat sie selbst das Recht haben, Einsicht zu nehmen und entsprechende Schlüsse aus den Ergebnissen zu ziehen.  Die Schaltdaten rund um den 1. März wurden zur Information über die Einkommensberichte gewählt, weil an diesem Tag das Gesetz in Kraft getreten ist.

 

 

Zu den Fragen 4, 5, 8 und 9:

Ø  Welche Handlungsmöglichkeiten und welche Pflichten hat der Betriebsrat, wenn in den Einkommensberichten eine unerklärliche Differenz zwischen dem Entgelt der weiblichen und der männlichen Beschäftigung aufscheint?

Ø  Welche Pflichten hat ein Unternehmen, wenn anhand der Inhalte des Einkom­mensberichts deutlich wird, dass es unerklärliche Diskrepanzen zwischen den Einkommen der weiblichen und der männlichen Beschäftigten gibt?

Ø  Welche Möglichkeiten haben ArbeitnehmerInnen, die anhand der betrieblichen Einkommensberichte eine für sie unerklärliche Einkommensdifferenz zwischen dem Entgelt der weiblichen und der männlichen Beschäftigten entdecken, wenn sie keine Klage vor Gericht anstreben?

Ø  Welche Möglichkeiten stehen Betriebsratsmitgliedern offen, die anhand der be­trieblichen Einkommensberichte für sie unerklärliche Einkommensdifferenzen zwischen dem Entgelt der weiblichen und männlichen Beschäftigten entdecken?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7872/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

 


Zu Frage 6:

Ø  Wie hoch ist der Betrag, den Sie für die Erstellung dieser Inseratenkampagne ausgeben?

 

Bis zum Stichtag 4. März 2011 wurde für die Erstellung und Schaltung dieser Inse­ratenkampagne ein Betrag in Höhe von insgesamt rd. € 105.471,-- beauftragt.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  In welchen Medien wird dieses Inserat geschaltet?

 

Es wurden Schaltungen in folgenden Medien beauftragt:

NÖN, VOR Magazin, Wiener Bezirksblatt, Heute, WOMAN, Österreich, MADONNA, Kurier, Krone, Standard.

 

 

Mit freundlichen Grüßen