7788/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0052-I/4/2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7870/J vom 4. März 2011 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz , Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vorliegende schriftliche parlamentarische Anfrage ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Telekom Austria AG als einer zu 28,42 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen weiters keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit nicht von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht erfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.