7789/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.05.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0088-II/A/9/2011
Wien, am 2. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7876/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Die Personenstandsverordnung - PStV, BGBl. Nr. 629/1983, idgF, sieht im Rahmen der Anzeigen der Geburt (vgl. Anlage 1a PStV) von den Hebammen zu erhebende Angaben vor, die unter anderem „erkennbare Missbildungen“ umfassen. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung durch die Hebammen bietet § 8 Hebammengesetz - HebG, BGBl. Nr. 310/1994, idgF, in Verbindung mit der Hebammen-Geburtenstatistikverordnung, BGBl. Nr. 981/1994.
Die erhobenen Daten werden in der Folge von der Statistik Austria anonymisiert für die Gesundheitsstatistik verarbeitet.
Im Übrigen fällt die Vollziehung des Personenstandsgesetzes nicht in meine Zuständigkeit. Die Statistik Austria ist überdies eine nachgeordnete Dienststelle des Bundeskanzleramtes.
Frage 6:
Nach den mir vorliegenden Informationen wurde der in Contergan enthaltene Wirkstoff Thalidomid im März 1954 synthetisiert und im Mai 1954 zum Patent
angemeldet. Thalidomid wurde unter der Marke „Contergan“ erst am 1. Oktober 1957 auf den deutschen Markt gebracht. Grünenthal testete den Wirkstoff Thalidomid entsprechend den damals bei Arzneimittelherstellern üblichen Standards an bestimmten Tieren.
In Österreich wurde das in Rede stehende Produkt unter dem Namen „Softenon“ erst am 12. November 1958 zugelassen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits Personen ab dem Geburtsjahrgang 1956 als mögliche Contergangeschädigte nicht ausgeschlossen. Eine frühere Kontaktmöglichkeit mit dem Wirkstoff (durch die Mutter während der sensiblen Phasen der Schwangerschaft) wird als völlig unwahrscheinlich angesehen.
Frage 7:
69 Personen haben in Österreich ein Ansuchen um Anerkennung als Contergangeschädigte gestellt.
Frage 8:
Diese Daten sind mir nicht bekannt.
Frage 9:
Die Personen, die in Österreich ein Ansuchen um Anerkennung als Contergangeschädigte gestellt haben (ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 7) wurden in den nachfolgenden Jahren geboren:
1947:
eine Person
1952: eine Person
1953: eine Person
1954: drei Personen
1955: zwei Personen
1956: zwei Personen
1957: sechs Personen
1958: drei Personen
1959: eine Person
1960: elf Personen
1961: acht Personen
1962: sechzehn Personen
1963: drei Personen
1965: zwei Personen
1968: eine Person
1973: zwei Personen
1974: eine Person
Es handelt sich in Summe um 64 Personen. Die Differenz zu Frage 7 (69 Antragsteller/innen) ergibt sich daraus, dass drei Personen deutsche Staatsbürger/innen waren, die in Österreich leben. Diese Personen können aus Österreich keine Entschädigung erhalten, sie wurden somit nicht berücksichtigt. Zwei weitere Personen haben bereits in der Eingangsphase ihren Antrag zurückgezogen.
Da Antragsteller/innen erst ab dem Geburtsjahrgang 1956 berücksichtigt werden, ergibt sich, dass acht Personen aufgrund ihres zu frühen Geburtsdatums für eine allfällige Unterstützungsleistung nicht in Frage kommen (Jahrgänge 1947 - 1955). Somit kann von maximal 56 Personen ausgegangen werden, die für eine Unterstützung in Frage kommen.
Fragen 10 und 11:
Insgesamt sind in Österreich 20 Personen abschließend beurteilt und als Contergangeschädigte anerkannt (9 Personen sind bereits langjährig von der deutschen Conterganstiftung als Conterganopfer anerkannt, weitere 11 Personen wurden von der österreichischen medizinischen Contergan-Expert/inn/en-Kommission positiv beurteilt).
Frage 12:
Es ist mir nicht bekannt, wann - global gesehen - das älteste bisher anerkannte Contergan-Opfer geboren wurde. Von den 20 bisher in Österreich anerkannten Personen wurde die älteste Person am 2. Februar 1958 geboren.
Frage 13:
Die österreichische medizinische Contergan-Expert/inn/en-Kommission hat bisher keine negative Beurteilung vorgenommen.
Frage 14:
Die österreichische medizinische Contergan-Expert/inn/en-Kommission hat noch 34 Fälle zu prüfen. Dafür sind noch ergänzende medizinische Unterlagen bzw. konkretere Auskünfte bezüglich einiger Vorfragen erforderlich. Das ergibt mit den bereits anerkannten Personen (siehe Fragen 10 und 11) in Summe 54 Personen.
Die Diskrepanz zu Frage 9 hinsichtlich der Angabe des Umfangs des in Frage kommenden Personenkreises (nämlich eigentlich 56 Personen) ist darauf zurückzuführen, dass zwei Personen trotz mehrmaliger Aufforderung bis dato keine Unterlagen geschickt haben, die eine Beurteilung der Fälle aus medizinischer Sicht ermöglichen würden.
Fragen 15 und 16 sowie 18:
Nein.
Frage 17:
Bisher sind dem Bundesministerium für Gesundheit nur vereinzelte negative Beurteilungen der deutschen Conterganstiftung bekannt geworden, sofern dies von den Betroffenen mitgeteilt wurde. Positive Beurteilungen wurden keine bekannt gegeben.