7791/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 4. Mai 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0078-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7896/J betreffend "den Frauenanteil in Aufsichtsräten im staatsnahen Bereich", welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1368/J verwiesen werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 10 der Anfrage:

 

Es sind folgende Personen in Aufsichtsräte von Unternehmen im Sinne des Beschlusses der Bundesregierung vom 15. März 2011 entsendet bzw. gewählt:


Unternehmen

Vertreter

Tätigkeits-beginn1

ressort-fremd

Verbund AG

Mag. Harald KASZANITS

7.4.2010

nein

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Dr. Stephan KOREN

 

ja

Dr. Stefan RIEGLER

23.6.2009

nein

Dr. Thomas UHER

21.7.2009

ja

Österreichische
Forschungs-förderungsgmbH

Präs. KR DI Johann MARIHART

 

ja

Prof. DI Dr. Jürgen STOCKMAR

 

ja

Austrian Development Agency

SC Mag. Bernadette GIERLINGER

10.3.2011

nein

Bundesbeschaffung GmbH

SC Mag. Herbert PREGLAU

 

nein

Präs. KR DI Johann MARIHART

 

ja

Familie & Beruf
Management GmbH

Mag. Regina HARTWEG-WEISS

 

nein

Mag. Maria ULMER

 

nein

BIG Bundesimmo-bilien GmbH

Mag. Michaela STEINACKER

 

ja

DI Horst PÖCHHACKER

 

ja

DI Wolfgang POLZHUBER

 

nein

DI Herbert KASSER

 

ja

Schloss Schönbrunn Kultur- und
BetriebsgmbH

SC iR DI Hans MÜLLER

 

nein

KR Mario REHULKA

 

ja

HR DI Wolfgang BEER,
Burghauptmann iR

 

nein

Dr. Eva GAISBAUER

 

ja

Dr. Gerhard POPP

 

ja

Dr. Friedrich RESEL

 

ja

Schönbrunner
Tiergarten GmbH

Dr. Rudolf NAGILLER

 

ja

Dr. Walter FUCHS

 

nein

Gen.Dir. Dkfm. Dr. Leo WALLNER

 

ja

Knut BEITL

 

ja

Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und BetriebsgmbH

Mag. Karin FUHRMANN

25.5.2009

Ja

Doris BRANDECKER-KNERER

25.5.2009

ja

DI Wolfgang POLZHUBER

 

nein

Mag. Christian WEINBERGER

25.5.2009

ja

Energie-Control GmbH
(ab 22.3.2011 Energie-Control Austria)

Univ.-Prof. Dr. Walter BARFUSS

 

ja

SC Mag. DI Dr. Alfred MAIER

 

nein

Mag. Sylvia HOFINGER

30.3.2010

nein

GD Dr. Georg OBERMEIER

 

ja

Museumsquartier
Errichtungs- und
BetriebsgmbH

DI Michael HLADIK

 

nein

Graz-Köflacher Bahn- u. Busbetriebe GmbH

DI Wolfgang GLEISSNER

 

ja

1 sofern seit 1.3.2009 erfolgt (Punkte 6 und 9 der Anfrage)

 

Bemerkt wird, dass in der Austrian Business Agency GmbH kein Aufsichtsrat eingerichtet ist.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 17 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf auf den als Beilage angeschlossenen Beschluss der Bundesregierung vom 15. März 2011 betreffend "Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der Unternehmen mit einem Bundesanteil von 50% und darüber" verwiesen werden.

 

 

 

Beilage


P-A 7896/J – Beilage

 

 

GZ BKA-140.200/0048-II/1/2011

 

 

 

 

 

93/23

 

 

VORTRAG AN DEN MINISTERRAT

 

Betrifft: Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der Unternehmen mit einem Bundesanteil von 50% und darüber

Präambel

Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben muss in einer modernen Gesellschaft des 21. Jahrhundert selbstverständlich werden.

 

Analysen der Aufsichtsratsmandate großer österreichischer Kapitalgesellschaften zeigen seit Jahren das gleiche Bild. Der Anteil an weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern stagniert bei rund 10%.

 

Aus dem letzten Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2007 und 2008 geht deutlich hervor, dass Frauen in den Vorständen bzw. Geschäftsführungen und Aufsichtsräten ebenfalls eklatant unterrepräsentiert sind, zuletzt lag ihr Anteil bei 11,6 und 16,1%.

 

Das Europäische Parlament begrüßt in seiner Resolution von Februar 2010 die Entscheidung der norwegischen Regierung, den Anteil von Frauen in Vorständen privater und staatlicher Unternehmen auf mindestens 40 % zu erhöhen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem positiven Beispiel Norwegens zu folgen und ebenfalls solche Initiativen zu ergreifen.


Zahlreiche Studien belegen zudem, dass sich höhere Frauenanteile in Unternehmen wirtschaftlich lohnen und positiv auf das Betriebsergebnis auswirken: Unternehmen mit höherer Repräsentation von Frauen im Top-Management erzielen weit bessere Renditen. Es muss daher ein zentrales Anliegen sein, den Frauenanteil in diesen Funktionen sukzessive zu erhöhen. Langfristiges Ziel ist ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in den Aufsichtsgremien der Unternehmen.

 

Vorhaben

Die Bundesregierung verpflichtet sich, in den Unternehmungen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist, einen Frauenanteil an der Bundesquote im jeweiligen Aufsichtsgremium von 25% bis 31.12.2013 zu erreichen. Bis spätestens 31.12.2018 ist ein Anteil von 35% zu erreichen. Es wird angestrebt, die oben beschriebenen Quoten auch im gesamten Gremium umzusetzen.

 

Die Bundesregierung wird daher auf die anderen in die betreffenden Gremien entsendenden EigentümerInnen und ArbeitnehmervertreterInnen im Sinne dieses Ministerratsbeschlusses einwirken.

 

Es ist einmal jährlich ein gemeinsamer Fortschrittsbericht des BMWFJ und des BKA über die Zielerreichung dem Ministerrat vorzulegen. Die jeweils für die betroffenen Unternehmen zuständigen Ressorts werden dazu die entsprechenden Informationen bereitstellen.

 

Sollte diese Selbstverpflichtung bis 31.12.2018 nicht zu einem mindestens 35%igen Anteil an weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern an der Bundesquote führen, werden weiterführende gesetzliche Maßnahmen eingeleitet.

 

 

Wir stellen den

A n t r a g ,

 

die Bundesregierung möge diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und beschließen.

 

14. März 2011

 

Die Bundesministerin für Frauen und                         Der Bundesminister für Wirtschaft,

öffentlichen Dienst:                                                     Familie und Jugend:

Gabriele Heinisch-Hosek                                            Reinhold Mitterlehner