7798/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0100-II/A/9/2011
Wien, am 5. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7925/J des Abgeordneten Alois Gradauer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Förderungen stehen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird auch schon bisher auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.
Ich weise jedoch darauf hin, dass die Förderung eines Projekts von verschiedenen Stellen unter unterschiedlichen Aspekten keine Doppelgleisigkeit bedeutet, sondern bewusst so gehandhabt wird, wenn unterschiedliche Förderzwecke erreicht werden sollen. Teilweise wird dies sogar verlangt, etwa wenn Kofinanzierungen mit dem Ziel eines sinnvollen Zusammenwirkens verschiedener Gebietskörperschaften gefordert werden.