7799/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0101-II/A/9/2011

Wien, am      . Mai 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7955/J der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Das Gewerberecht fällt nicht in meine Zuständigkeit, im Übrigen fällt das Rettungswesen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder.

 

Fragen 3 und 6:

Verträge für Interhospitaltransporte werden von Spitälern bzw. deren Rechtsträgern abgeschlossen und liegen demnach nicht in meinem Einflussbereich (siehe auch Antwort zu Frage 7).


Fragen 4:

Auf Bundesebene enthält das Sanitätergesetz Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeiten bzw. des Berufs der Rettungs- bzw. Notfallsanitäter/innen sowie Regelungen über Ausbildungsinhalte und -dauer.

Die Vollziehung des Sanitätergesetzes erfolgt in mittelbarer Bundesverwaltung.

 

Frage 5:

Gemäß dem Sanitätergesetz haben Sanitäter/innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die von ihnen gesetzten sanitätsdienstlichen Maßnahmen zu dokumentieren.

 

Organisationsrechtliche Regelungen auf dem Gebiet des Rettungswesens fallen in die Kompetenz der Bundesländer, im Übrigen können auch interne Regelungen der Organisationen maßgeblich sein.

 

Frage 7:

Es ist auf die Kompetenz der Bundesländer auf dem Gebiet der „Heil- und Pflegeanstalten“ (Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG) hinzuweisen.

 

Fragen 8 und 9:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.