7812/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0079-III/4a/2011 |
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Wien, 5. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7959/J-NR/2011 betreffend Förderungen, die die Abg. Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Förderungen stehen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlichen Ansätze offen. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird auch schon bisher auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Förderung eines Projekts von verschiedenen Stellen unter unterschiedlichen Aspekten keine Doppelgleisigkeit bedeutet, sondern bewusst so gehandhabt wird, wenn unterschiedliche Förderzwecke erreicht werden sollen. Teilweise wird dies sogar verlangt, etwa wenn Kofinanzierungen mit dem Ziel eines sinnvollen Zusammenwirkens verschiedener Gebietskörperschaften gefordert werden.
Die vom Bundesministerium für Finanzen eingeforderten und vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu erbringenden Beiträge zur Budgetkonsolidierung des Bundes belaufen sich bei den zentralen Förderansätzen des Ressorts über die Laufzeit des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 auf jährlich 2,056 Millionen Euro. Dies entspricht einer Reduktion der für Förderungen disponiblen, nicht durch Verpflichtungen gebundenen Mittel um grundsätzlich 15 Prozent.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.