7814/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8040/J des Abgeordneten Kunasek u.a. wie folgt:

Vorweg ist festzustellen, dass die Steiermark zu jenen Bundesländern gehört, wo die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen gegenüber März 2010 besonders deutlich, nämlich um 15,9% zurückgegangen ist.

 

Frage 1:

Auch in der Steiermark wurden die Übergangsregelungen bestmöglich genutzt, um den Arbeitsmarkt gut auf die bevorstehende Öffnung vorzubereiten. In Bereichen mit zusätzlichem Arbeitskräftebedarf wurden Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten unter Bedachtnahme auf die Gemeinschaftspräferenz bevorzugt zugelassen. In Sektoren mit ausreichend verfügbaren Arbeitskräften (unqualifizierte Tätigkeitsbereiche, Niedriglohnsektor) wurde die Zulassung weiterhin über Beschäftigungsbewilligungen kontrolliert. Im Jahresdurchschnitt 2010 waren rund 13.000 Arbeitskräfte aus den EU-8-Mitgliedstaaten in der Steiermark beschäftigt. Diese Arbeitskräfte sind zumeist gut ausgebildet und am Arbeitsmarkt integriert.

 

Alle ExpertInnen sind sich einig, dass es nach dem 1. Mai 2011 keinen großen zusätzlichen Ansturm von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten geben wird. Auch die Steiermark wird die Arbeitsmarktöffnung nur gering spüren. Vorrangig wird ein komplementäres Arbeitskräfteangebot erwartet, d.h. zusätzliche Arbeitskräfte werden hauptsächlich in jenen Bereichen Arbeitsplätze finden, die nicht mit InländerInnen besetzt werden können. Die Unternehmen werden also zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, die gegenwärtig in Österreich kaum verfügbar sind.

 


Fragen 2:

Nach den vorliegenden Studien österreichischer Wirtschaftsforschungsinstitute wird österreichweit mit maximal zusätzlich 20.000 bis 25.000 Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten gerechnet, das sind 0,68% des derzeitigen österreichischen Arbeitskräftepotentials. Eine Einschätzung wie viele Arbeitskräfte in welchen Bundesländern beschäftigt werden liegt nicht vor. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung könnten davon rund 2.000 einen Arbeitsplatz in der Steiermark einnehmen.

 

Eine genaue Gliederung nach Staaten kann nicht prognostiziert werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Großteil der neuen Arbeitskräfte aus den an die Steiermark angrenzenden Nachbarstaaten Ungarn und Slowenien kommen wird.

 

Frage 3:

Im Sinne einer kleinregionalen Vernetzung gibt es eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen grenznahen Geschäftsstellen der jeweiligen Arbeitsmarktbehörden, wo unter anderem auch Arbeitskräfteangebot und -nachfrage in den Grenzregionen und branchenspezifische Schwerpunkte (z.B. Tourismus und Landwirtschaft in den Grenzregionen Österreich-Ungarn) regelmäßig geprüft werden.

 

Die Forschungsinstitute rechnen damit, dass zusätzliche Arbeitskräfte in vielen Bereichen komplementäre Wirkung auf den Arbeitsmarkt haben werden. Dadurch mögliche Produktionsausweitungen können mittelbar sogar zusätzliche Arbeitsplätze für bereits in Österreich lebende Arbeitskräfte schaffen. In Summe wird durch die neuen Arbeitskräfte keine unmittelbare zusätzliche Arbeitslosigkeit erwartet.

 

Frage 4:

Mit dem vor kurzem beschlossenen Lohn- und Sozialdumping - Bekämpfungsgesetz wurde bereits rechtzeitig vor der Arbeitsmarktöffnung ein wichtiger Schritt gesetzt und sichergestellt, dass auch ausländische ArbeitnehmerInnen, die im Zuge der Arbeitsmarktöffnung nach Österreich kommen, zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.

 

Unter den bereits laufenden Maßnahmen ist vor allem das aus Mitteln des ETZ-Programmes (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) geförderte Projekt IGR – Zukunft im Grenzraum hervorzuheben. Im Rahmen dieser erfolgreichen gewerkschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Burgenland und Westungarn werden - insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktöffnung -ArbeitnehmerInnen in der Region Burgenland-Westungarn in Fragen der grenzüberschreitenden Beschäftigung beraten und Maßnahmen gesetzt, um die Entwicklung ordnungsgemäßer und konstanter Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, soziale Mindeststandards für diese ArbeitnehmerInnen abzusichern und den Fachkräftemangel im Burgenland und Westungarn abzufedern. Zusätzlich werden grenzüberschreitende Bildungsmaßnahmen angeboten, nachhaltige Kooperations-


und Koordinationsnetzwerke aufgebaut und es wird nicht zuletzt auch versucht, bestehende Vorurteile abzubauen. Auch in der Steiermark tätige ArbeitnehmerInnen werden im Rahmen dieses Projekts beraten.

 

Weiters ist die Vorbereitung der Arbeitsmarktöffnung auch ein eigener Arbeitsschwerpunkt im Rahmen der „Expertenakademie Österreich-Slowenien" (EXPAK). Neben einer permanent eingerichteten Arbeitsgruppe werden in ExpertInneninterviews und mehreren Informationsveranstaltungen Erwartungen in Bezug auf die Arbeitsmarktöffnung erhoben und vor allem die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Monitoringsystems initiiert.

 

Ähnliche Aktivitäten gibt es im Rahmen der ExpertInnenakademien mit den Nachbarländern Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien.