7818/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0075-III/4a/2011
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 10. Mai 2011
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7932/J-NR/2011 betreffend Förderungen, die die Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen am 16. März 2011 an meine
Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass Förderungen schon bisher nur bei Erfüllung der
Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien
für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004),
BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach
besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender
bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen stehen. Im Rahmen des Verfahrens
zur Vergabe von Förderungen wurde auch durchaus auf die Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten geachtet. Ich weise jedoch darauf hin, dass die
Förderung eines Projekts von verschiedenen Stellen unter unterschiedlichen
Aspekten keine Doppelgleisigkeit bedeutet, sondern bewusst so gehandhabt wird,
wenn
unterschiedliche Förderzwecke erreicht werden sollen. Teilweise wird dies
sogar verlangt,
etwa wenn Kofinanzierungen mit dem Ziel eines sinnvollen Zusammenwirkens
verschiedener Gebietskörperschaften gefordert werden.
Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen für das Budget 2011 bis 2014 wurde seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung das Einsparungspotenzial im Förderwesen jedenfalls soweit als möglich ausgeschöpft. So wurden z.B. die finanziellen Mittel im Bereich der Druckkosten-, Veranstaltungs- und Bibliothekenförderung für 2011 gegenüber dem Jahr 2010 um 50 % (von 3,4 Mio. € auf 1,7 Mio. €) gekürzt. Im nächsten Jahr werden keine diesbezüglichen Mittel mehr zur Verfügung gestellt, sodass das Einsparungspotential in diesem Bereich zur Gänze ausgeschöpft sein wird.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.