7823/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 10. Mai 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0090-IK/1a/2011

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7957/J betreffend „Hotline vermisste Kinder“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

In Österreich ist es Aufgabe der Polizei, nach vermissten Personen zu suchen. Der Polizeinotruf 133 und jede Polizeidienststelle sind demnach dazu da, entsprechende Hilfe zu leisten.

 

Darüber hinaus gibt es in Österreich die vom Betreiber ORF an allen Schulen bekanntgemachte Notrufnummer 147-Rat auf Draht, die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend jährlich mit € 62.000 gefördert wird.

 

Im Übrigen besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.