7823/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. Mai 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0090-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7957/J betreffend „Hotline vermisste Kinder“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
In Österreich ist es Aufgabe der Polizei, nach vermissten Personen zu suchen. Der Polizeinotruf 133 und jede Polizeidienststelle sind demnach dazu da, entsprechende Hilfe zu leisten.
Darüber hinaus gibt es in Österreich die vom Betreiber ORF an allen Schulen bekanntgemachte Notrufnummer 147-Rat auf Draht, die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend jährlich mit € 62.000 gefördert wird.
Im Übrigen besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.