7830/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.05.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/27-PMVD/2011 12. Mai 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 15. März 2011 unter der Nr. 7920/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’Traditionspflege’ und Rechtsextremismus" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 7 und 23:
Bei der Teilnahme von Soldatinnen und Soldaten des Österreichischen Bundesheeres an Traditionsveranstaltungen sind die Bestimmungen des Traditionserlasses aus dem Jahre 2010 sowie zusätzlich ergangene Anordnungen zu beachten. Zentrale Aufzeichnungen, welche Einheiten des Österreichischen Bundesheeres an welchen Traditionsfeierlichkeiten teilnahmen, liegen in meinem Ressort jedoch nicht auf. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung Abstand nehme.
Zu 8 bis 22 und 38 bis 42:
Hiezu ist festzuhalten, dass die Teilnahme von Soldatinnen und Soldaten des Österreichischen Bundesheeres an Veranstaltungen in Mittenwald und am Ulrichsberg – wie bereits in den Jahren zuvor – auch weiterhin ausgeschlossen ist.
Zu 24 und 25:
Mein Ressort hat die angesprochenen Tafeln weder errichtet noch gestiftet, sie stehen auch nicht im Eigentum meines Ressorts. Eine Entfernung der Hoheitszeichen des Bundesheeres wurde von der Ulrichsberggemeinschaft zugesagt.
Zu 26 bis 28:
Diese Fragen betreffen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Im Übrigen unterliegen auch persönliche Einschätzungen von Mitgliedern der Bundesregierung nicht dem Parlamentarischen Interpellationsrecht des Art 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975.
Zu 29 bis 37:
Nach den Anordnungen für die Traditionspflege im Bundesheer vom 16. Juni 2010 ist die Teilnahme von Vereinen oder Verbänden von Truppen oder Truppenteilen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht sowie anderer Organisationen von Staat bzw. Partei des Dritten Reiches zwischen 1933 und 1945 im Rahmen der Traditionspflege des Österreichischen Bundesheeres untersagt. Ebenso dürfen Insignien derartiger Verbände, deren Nachbildungen sowie andere Symbole des Dritten Reiches bei militärischen Feiern und Veranstaltungen des Bundesheeres nicht mitgeführt werden. Eine Teilnahme von Soldaten des Bundesheeres in Uniform sowie das Mitführen von Insignien des Bundesheeres an Veranstaltungen solcher Vereine ist ebenfalls untersagt.
Zu 43 bis 49:
Hiezu ist klar und ausdrücklich festzuhalten, dass mein Ressort seit Jahren sämtlichen Versuchen von Personen mit nachweislichen Verbindungen zur rechtsextremen Szene, im Österreichischen Bundesheer Fuß zu fassen, entschieden entgegentritt. Darüber hinaus dulde ich in meinem Ressort keine Form von Extremismus und es wird auf entsprechende Vorfälle unverzüglich mit den dafür zur Verfügung stehenden dienst-, disziplinar- und strafrechtlichen Maßnahmen reagiert. Im Übrigen unterliegen persönliche Einschätzungen von Mitgliedern der Bundesregierung nicht dem Parlamentarischen Interpellationsrecht des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975.
Zu 50 bis 57:
Zur Zeit werden weitere Recherchen im Zusammenhang mit einer biographischen Forschung bezüglich des Wirkens der Person Windisch im Zweiten Weltkrieg bis zur Kriegsgefangenschaft 1945 durchgeführt.
Zu 58 bis 69:
Die Militärhistorische Denkmalkommission hat sich dieses Themas bereits angenommen.
Zu 70:
Die intensive Aufarbeitung unserer jüngeren Geschichte liegt mir besonders am Herzen. Gerade in den letzten Jahren hat mein Ressort sichtbare Zeichen gesetzt, was die Aufarbeitung der NS-Zeit betrifft. Die Geschichte von Objekten, die im Besitz des Bundesheeres stehen, werden ebenso wie die Namensgeber der Liegenschaften laufend überprüft.