7831/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.05.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT
DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/28-PMVD/2011 12. Mai 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 15. März 2011 unter der Nr. 7921/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ulrichsbergtreffen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 18 und 35 bis 39:
Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7920/J.
Zu 19 bis 27:
Sofern Tätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten des Österreichischen Bundesheeres durchgeführt wurden, erfolgten diese entweder als Unterstützungsleistungen im Rahmen der Ausbildung oder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Redetexte liegen mir nicht vor.
Zu 28 bis 31:
Verfahren vor Bezirksverwaltungsbehörden betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Zu 32 und 33:
Die in der Anfrage erwähnte Person gehört nicht mehr dem Milizstand an.
Zu 34:
Da besagte Person an dieser Veranstaltung als Privatperson ohne Uniformtrageerlaubnis in Uniform teilnahm, kam § 35 i.V.m. § 53 Wehrgesetz 2001 zur Anwendung.
Zu 40:
Der militärische Dienstbetrieb basiert auf weit zurückreichenden und aus der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit sowie einschlägigen Erfahrung entstandenen Werten und Verhaltensweisen. Teile davon sind verloren gegangen, andere haben sich zurückgebildet oder sind nur mehr in Resten erhalten. Einige wieder haben – zum Teil im Sinn verändert, zum Teil zeitlos gültig – noch immer ihren Platz in nahezu allen Streitkräften der Welt. Aufgabe der Traditionspflege ist es daher, diese Unterschiede aus der militärischen Vergangenheit voneinander zu trennen, zu interpretieren, mit der Gegenwart in Beziehung zu setzen und dort, wo es nötig ist, sie mit neuen Inhalten zu füllen. Die diesbezüglichen Anordnungen für die Traditionspflege im Bundesheer wurde 2010 wiederverlautbart.
Zu 41 bis 46:
Persönliche Einschätzungen von Mitgliedern der Bundesregierung unterliegen nicht dem Parlamentarischen Interpellationsrecht des Art 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975.
Zu 47 bis 62:
Mein Ressort hat die angesprochenen Tafeln weder errichtet noch gestiftet, sie stehen auch nicht im Eigentum meines Ressorts. Eine Entfernung der Hoheitszeichen des Bundesheeres wurde von der Ulrichsberggemeinschaft zugesagt.
Zu 63 bis 66:
Ausgehend von dem Grundsatz, dass Tradition wertbezogene Auswahl aus der Geschichte ist, bieten sich für das Bundesheer als traditionsbildende Elemente folgende Bereiche der österreichischen Militärgeschichte an: das Bundesheer der Zweiten Republik (einschließlich der B-Gendarmerie) mit seinen nationalen und internationalen Einsätzen, die Streitkräfte der Ersten Republik, die k.(u.) k. Armee, die Garnison, Waffengattung und das Bundesland. Das Dritte Reich als ein Unrechtsregime und die Deutsche Wehrmacht als dessen missbrauchtes Instrument können Tradition im Bundesheer nicht begründen, da sich der Dienst in den österreichischen Streitkräften der Zweiten Republik an den Grundprinzipien der österreichischen Verfassung und des Völkerrechtes orientiert.