7834/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

BMI-LR1000/0066-II/BK/3.4/2011     

                                                                              

Wien, am      . Mai 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 15. März 2011 unter der Zahl 7918/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Organisierte Schlepperkriminalität – Menschenhandel – Ermittlungen durch Exekutive im Jahre 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Hinsichtlich der Zahlen des Jahres 2009 wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 5329/J vom 7. Juli 2010 (5248/AB XXIV.GP) verwiesen.

 

Zu Frage 1:

Rechtswidrig eingereiste Personen im Jahr 2010: 1.679

Rechtswidrig aufhältige Personen im Jahr 2010:   7.889

Die Abweichung von der Gesamtzahl des Jahresberichtes entsteht aufgrund von Nachmeldungen.

 

Zu den Fragen 2, 7, 9, 12 und 17:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

Zu den Fragen 3 und 8:

Hiezu stehen keine bundesweiten Aufzeichnungen zur Verfügung, da darüber keine explizite Statistik in allen Bundesländern geführt wird.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

Das „Rotlichtmilieu“ und die dazugehörenden Geschäftsbetriebe als auch Wohnungs- und Straßenstrich werden durch die Kriminalpolizei fortlaufend beobachtet, kontrolliert und dabei festgestellte Übertretungen den jeweils zuständigen Behörden und Gerichten zur Anzeige gebracht. Es wurden auch nach Feststellungen von der Kriminalpolizei verstärkt Grenzkontrollen durchgeführt. Weiters wurde die internationale kriminalpolizeiliche Kooperation, insbesondere die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Staaten, verstärkt und ausgebaut.

 

Zu Frage 11:

In der Statistik betreffend Aufenthaltsbewilligungen gem. § 69a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erfolgt keine Erfassung hinsichtlich Zwangsprostitution.

 

Zu Frage 13:

Jahr 2010

§ 104 StGB

§ 104a StGB

§ 216 StGB

§ 217 StGB

Österreich

                1

              18

              47

              47

Burgenland

                -

                -

                1

                1

Kärnten

                -

                -

                1

                1

Niederösterreich

                -

                1

                1

                1

Oberösterreich

                -

                3

                8

                4

Salzburg

                -

                2

                1

                2

Steiermark

                -

                -

                1

                4

Tirol

                -

                1

              14

                6

Vorarlberg

                1

                -

                7

                3

Wien

                -

              11

              13

              25

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Die Beantwortung dieser Fragen ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht zulässig.

 

Zu Frage 18:

Folgende Initiativen sind vorgesehen bzw. in Umsetzung begriffen oder schon umgesetzt:

-       Schulungsmaßnahmen für Exekutivbeamtinnen und -beamte

-       Schulungsmaßnahmen an der Bundesfinanzakademie

-       Gremienarbeit bei internationalen Fach-Konferenzen

-       Vortragstätigkeit an Schulen

-       Verstärkung der internationalen Polizeikooperation

-       Infokampagnen und Öffentlichkeitsarbeit

-       Polizeiliche Menschenhandelshotline im Bundeskriminalamt – Büro 3.4 (01/24836-85383 oder E-Mail: menschenhandel@bmi.gv.at)

-       Ständiges Mitglied in der Task Force Menschenhandel (inklusive der Unterarbeitsgruppen „Prostitution“ und „Kinderhandel“

 

Zu Frage 19:

Die neue EU-Richtlinie befindet sich in der Umsetzungsphase.