7835/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0298-II/BK/2/2011
Wien, am . Mai 2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 15. März 2011 unter der Zahl 7919/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EU-weite Hotline vermisste Kinder“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Den österreichischen Sicherheitsbehörden obliegt die Ermittlung des Aufenthaltsortes von vermissten Kindern unter den Voraussetzungen des § 24 Sicherheitspolizeigesetzes (SPG).
Die Notrufnummern 133 und 112 stehen Betroffenen bzw. Zeuginnen und Zeugen rund um die Uhr zur Kontaktaufnahme, Inanspruchnahme von Hilfe und Übermittlung von Informationen zur Verfügung. Eine genaue Darstellung, wie viele der Anrufe vermisste Kinder betroffen haben, ist nicht möglich. Daher ist auch die Höhe der daraus entstandenen Kosten nicht eruierbar. Der Betrieb der Notrufnummern 133 und 112 wird jedenfalls vom Bundesministerium für Inneres finanziert. Die Finanzierung der zentralen Notrufnummer „116000“ obliegt dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Die Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Notrufnummer und somit auch zur Beantwortung dieser Fragen liegt im Ingerenzbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Auch ohne spezielle zentrale Notrufnummer sind alle lokalen Polizeidienststellen sowie das Bundeskriminalamt zur Entgegennahme von Informationen, die Vermisstenfahndungen betreffen, verpflichtet. An sie können sich selbstverständlich auch spezifische Organisationen/Institutionen jederzeit wenden.
Zu Frage 6:
Mit Stichtag 01.04.2011 wurden von österreichischen Polizeidienststellen nach 287 abgängigen Minderjährigen, davon 206 männlich und 81 weiblich, gefahndet.
Von den 206 aktuell Von den 81 aktuell
gefahndeten männlichen Minderjährigen gefahndeten weiblichen Minderjährigen
sind geboren sind geboren
im Jahr 1993: 53 1993: 8
1994: 75 1994: 15
1995: 21 1995: 11
1996: 19 1996: 14
1997: 8 1997: 12
1998: 9 1998: 5
1999: 1 1999: 2
2000: 7 2000: 4
2001: 3 2001: 2
2002: 3 2002: 1
2003: 1 2003: 3
2005: 2 2005: 2
2006: 1 2006: 0
2007: 1 2007: 1
2008: 2 2008: 1
Zu Frage 7:
Eine Analyse aller dezentralen österreichischen Aktenvorgänge würde angesichts des langen Zeitraumes 2000-2010 einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bei den nachgeordneten Sicherheitsbehörden und -dienststellen verursachen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.