7842/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.05.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0077-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7927/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Alois Gradauer und weitere Abgeordnete haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderungen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Förderungen stehen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen. Im Rahmen der Förderungsvergabe wird nicht nur auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet, sondern darüber hinaus auf eine möglichst restriktive Gebarung im Bereich der Gewährung von Subventionen.
Rund 93% der bei der Untergliederung 13 (Justiz) budgetierten Förderungsmittel dienen allerdings der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben des Justizressorts, nämlich einerseits der Bereitstellung von Vereinssachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern nach dem VSPBG und andererseits der Erfüllung des Rechtsanspruches von Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten auf Prozessbegleitung im Straf- und Zivilverfahren (§ 66 Abs. 2 StPO, § 73b ZPO). Die dafür vorgesehenen Mittel reichen schon derzeit kaum aus und werden auch im Jahr 2011 voraussichtlich zur Gänze ausgeschöpft werden. Substanzielle Einsparungen bei den Subventionen wären daher nur durch eine Einschränkung von Leistungen, zu denen die Justiz gesetzlich verpflichtet ist, möglich.
Zu 3:
Die einzelnen Fördersummen des Ansatzes 1/13 506 gliedern sich wie folgt auf:
1. Förderung an den Verein Neustart für den laufenden Betrieb der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe (HEH) in Wien 1 und 2, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg 1,825.000 Euro
2. Förderung an den Verein für Integrationshilfe 50.000 Euro
3. Förderung an die Österreichische Jungarbeiterbewegung 32.000 Euro
4. Förderung an den Verein DOWAS Bregenz 53.000 Euro
Zu 4:
Die Rechtsgrundlage für Leistungen aus dem Ansatz 1/13 506 bildet jeweils der § 29d des Bewährungshilfegesetzes (BewHG). Dem entsprechend ist der jeweilige Förderungszweck die Erfüllung von Zielsetzungen dieser gesetzlichen Bestimmung. Im Einzelnen sind dies:
a) Die Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe (HEH) in Wien 1 und 2, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg des Vereines Neustart unterstützen Personen nach der Entlassung aus einer Freiheitsstrafe oder einer mit Freiheitsentzug verbundenen Maßnahme bei ihren Bemühungen um Erlangung einer Arbeit, einer Unterkunft sowie bei ihrer Wiedereingliederung in das Leben in Freiheit.
b) Der Verein für Integrationshilfe erfüllt die vertragliche Verpflichtung gemäß § 13 BewHG, bis zu 40 Schützlinge der Bewährungshilfe in Wohnheimen und Wohnungen für haftentlassene Männer und Frauen aufzunehmen und zu versorgen.
c) Die Österreichische Jungarbeiterbewegung erfüllt die vertragliche Verpflichtung gemäß § 13 BewHG, bis zu 30 Schützlinge der Bewährungshilfe im den von ihr betriebenen Jugendheimen aufzunehmen und zu versorgen.
d) Der Verein DOWAS Bregenz erfüllt die vertragliche Verpflichtung gemäß § 13 BewHG, Erstberatungen, Überbrückungshilfen und die Gewährung von Tagesaufenthalten für Haftentlassene durchzuführen.
Dem Bundesministerium für Justiz sind die jeweiligen gesetzlich vorgeschrieben Funktionsträger dieser Förderungsadressaten bekannt, nicht hingegen die genaue Anzahl der Mitglieder.
Zu 5:
Sowohl die Erreichung des Förderzweckes, als auch die Gebarung der Fördermittel durch die jeweiligen Förderungsadressaten wird vom Bundesministerium für Justiz routinemäßig jährlich überprüft. Bis dato haben diese Überprüfungen keine Beanstandungen ergeben.
. Mai 2011
(Dr. Beatrix Karl)