7844/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.500/0001-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gradauer und weitere Abgeordnete haben am 16. März 2011 unter der Nr. 7930/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Förderungen  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wo sehen Sie in Ihrem Ressort Potential, Förderungen zu kürzen und Doppelgleisigkeiten zu beseitigen?

Ø  Wie hoch sind die Mittel, die dadurch eingespart werden könnten?

 

Förderungen stehen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird auch schon bisher auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.

 

Ich weise jedoch darauf hin, dass die Förderung eines Projekts von verschiedenen Stellen unter unterschiedlichen Aspekten keine Doppelgleisigkeit bedeutet, sondern bewusst so gehandhabt wird, wenn unterschiedliche Förderzwecke erreicht werden sollen. Teilweise wird dies sogar verlangt, etwa wenn Kofinanzierungen mit dem Ziel eines sinnvollen Zusammenwirkens verschiedener Gebietskörperschaften gefordert werden.