7854/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8073/J der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Fragen 1 und 5:

Die ELAK-Personalkosten inklusive EDV-Betreuungskosten für mein Ressort sind nicht darstellbar, da keine MitarbeiterInnen des Ressorts ausschließlich mit der ELAK-Betreuung befasst sind. Somit sind diese Personalkosten und Betreuungskosten nicht explizit ausgewiesen.

 

Fragen 2 und 3:

Die Rechnungslegung erfolgt nicht durch die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ), sondern durch die Firma ARGE ELAK. Diese verrechnet in weiterer Folge an das BRZ und andere Dienstleister weiter. Das ELAK-System wurde erst 2004 in meinem Ressort eingeführt, daher liegen erst ab 2004 Rechnungen bzw. Zahlungen vor. In den Jahren 2004 – 2010 wurden folgende Zahlungen (in Euro inkl. Umsatzsteuer) an die ARGE ELAK geleistet:

 

Jahr

Betrag

2004

1.882.705,21

2005

610.531,00

2006

597.019,78

2007

538.780,78

2008

508.370,28

2009

554.004,14

2010

674.314,37

Frage 4:

Lizenzkosten fallen nur einmalig an. Für mein Ressort sind diese Kosten bereits im Jahr 2004 bei der Einführung des ELAK angefallen.

Das bestehende ELAK-System wurde unter Federführung des Bundeskanzleramtes für alle Ressorts ausgeschrieben. Der bestehende Vertrag zwischen dem ELAK-Auftragnehmer und ELAK-Auftraggeber basiert auf dieser Ausschreibung. Die Lizenzkosten inklusive Konditionen sind für alle Ressorts die gleichen. Es wird daher hinsichtlich der Lizenzkosten auf die Beantwortung der Frage 5 der parlamenta­rischen Anfrage Nr. 8070/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Frage 6:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der Frage 7 der parlamentarischen Anfrage Nr. 8070/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Frage 7:

Die ELAK-Anwendung steht allen Bediensteten der Zentralstelle, die einen dienstlichen Bedarf haben, zur Verfügung. Im März 2011 arbeiteten 574 Bundesbedienstete der Zentralstelle mit dem ELAK, dies sind 96,96 %.

 

Frage 8:

Das ELAK-System wurde 2004 flächendeckend in der Zentralstelle eingeführt. In Bezug auf die nachgeordneten Dienststellen gibt es keine konkrete Einsatzplanung.

 

Fragen 9 bis 12:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 10 bis 13 der parlamentarischen Anfrage Nr. 8070/J durch den Herrn Bundeskanzler.