7860/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
|
|
|
|
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
|
|
GZ: BKA-353.110/0076-I/4/2011 |
Wien, am 16. Mai 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. März 2011 unter der Nr. 7942/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Überwachungskameras auf Autobahnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 21:
Ø Inwiefern unterscheiden sich die in diesem Artikel erwähnten Kameras von den herkömmlichen Verkehrsüberwachungskameras?
Ø Wo sollen die Daten dieser Kameras gespeichert werden?
Ø Wie lange werden diese Daten gespeichert?
Ø Auf welche Daten bekommt man hier Zugriff?
Ø Wer hat Zugriff auf die Daten dieser Kameras?
Ø Wer soll diese Daten löschen?
Ø Wer kontrolliert die Löschung dieser Dateien?
Ø Wurden die Ergebnisse des Probebetriebs dieser Kameras schon ausgewertet?
Ø Wie sehen diese Ergebnisse aus?
Ø Ist die Anschaffung und Aufstellung weiterer Kameras gedacht?
Ø Könnten diese Kameras auch flächendeckend über ganz Österreich eingesetzt werden?
Ø Wird diese Art von Kameraüberwachung ihres Wissens nach auch in anderen EU-Staaten eingesetzt?
Ø Wird diese Art von Kameraüberwachung ihres Wissens nach auch in anderen Nicht-EU-Staaten eingesetzt?
Ø Ist geplant, diese Daten mit den Daten anderer Nicht-EU-Staaten zu vergleichen oder auszutauschen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Ist geplant, diese Daten mit den Daten anderer EU-Staaten zu vergleichen oder auszutauschen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Könnte, rein technisch, eine gemeinsame Datenbank mit anderen EU-Staaten, die diese Daten enthält, in der EU angelegt werden?
Ø Wenn ja, könnte das für Sie in Frage kommen?
Ø Könnten diese Daten in weiterer Folge auch für das EU-Forschungsprojekt "Indect" verwendet werden?
Ø Wenn ja, könnte das für sie in Frage kommen?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7941/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.
Mit freundlichen Grüßen