7864/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


S91143/29-PMVD/2011                                                                                                   . Mai 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gradauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. März 2011 unter der Nr.  7928/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Einleitend darf ich zunächst festhalten, dass Förderungen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe ent­sprechender bundesfinanzgesetzlichen Ansätze offenstehen. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird auch schon bisher auf die Vermeidung von Doppelgleisig­keiten geachtet.


Im Konkreten sind im Bereich der Landesverteidigung die Mittel für Förderungen dem Vor­anschlagsansatz 1/14006 zugeordnet und dienen der Förderung für Soldatenvereinigungen, zur Förderung der Körperertüchtigung im Rahmen von Heeressportvereinigungen und zur Unterstützung von Vereinigungen mit einem Bezugspunkt zur Landesverteidigung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind seit dem Jahr 2003 mit 140.000 Euro begrenzt und wurden bis dato nur im Jahr 2007 voll ausgeschöpft. Im Jahre 2010 wurde der Voran­schlagsbetrag bei der Aufteilung der Mittel um 10 % gekürzt. Diese Kürzung gilt auch für das Jahr 2011.

Im Bereich des Sports wurde im Jahr 2009 auf meine Initiative hin, ein Prozess zur Reform der Bundes-Sportförderung gestartet. Ziel ist die Schaffung eines neuen Bundes-Sport­förderungsgesetzes in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport. Mit der Ausarbeitung eines Empfehlungspapiers wurde im Jahr 2010 Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mayrhofer von der WU Wien betraut. Unter seiner Leitung erarbeitete eine Expertengruppe Empfehlungen für die Umsetzung. Der Endbericht mit den inhaltlichen Empfehlungen wurde im Februar 2011 zur ersten Beurteilung an den Spitzensport-Ausschuss der Österrei­chischen Bundes-Sportorganisation (BSO) übergeben. Basierend auf dem Endbericht, der Stellungnahme des Spitzensport-Ausschusses, den Ergebnissen einer Tagung am 23. März 2011 sowie den Rückmeldungen der Dachverbände wird ein neues Bundes-Sportförderungs­gesetz erarbeitet.

Klar festgelegte Ziele, eine Verbesserung des Mitteleinsatzes im Spitzen- und Breitensport und eine Reform der Verwaltung mit Schwerpunkten auf bessere Kontrolle, mehr Transpa­renz und klarere Strukturen sind die Kernpunkte der inhaltlichen Empfehlungen. Empfohlen wird zusätzlich die gesetzliche Verankerung "zentraler Steuerungsparameter". Dazu gehören Generalziele und Ziele der Förderung, eine begleitende Evaluierung und die Schaffung einer transparenten Förderdatenbank. In der Datenbank sollen in Zukunft die Fördersummen für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Darüber hinaus sollen auch für den Förder­prozess relevante Daten gesammelt werden. Für den Spitzensport empfehlen die Experten die Verbesserung der Beratungsstrukturen für Fachverbände und die Zuteilung von Förder­mitteln nach einem transparenten Leistungsmodell auf Basis eines Kriterienkatalogs, das sich in mehrere Fördergruppen gliedern soll. Erfolgreich und planvoll arbeitende Verbände sollen vom neuen System profitieren, während Verbände in einer niedrigeren Gruppe dabei unterstützt werden, die im Kriterienkatalog vorgegebene Organisations- und Struktur­entwicklung voranzutreiben. Ziel ist es dabei, positive Prozesse in den Verbänden anzu­stoßen, die schlussendlich auch im Aufstieg in eine höhere Fördergruppe resultieren. Darüber hinaus soll die Kooperation großer und kleiner Verbände zum Wissensaustausch verbessert werden.


Im Bereich des Breitensports soll der Mittelfluss der Bundes-Sportfördermittel zur sportlichen Basis verbessert werden. So soll es in Zukunft eine Mindestquote an Förder­mitteln geben, die Dachverbände für ihre Mitgliedsvereine verwenden müssen. Außerdem sollen Dachverbände bei ihren fachsportlichen Aktivitäten vor allem im Nachwuchs zur Kooperation mit den Fachverbänden verpflichtet werden. Die Arbeitsschwerpunkte der Dachverbände sollen in Fördervereinbarungen festgeschrieben werden.

Für die Administration der Förderung empfehlen die Experten unter dem Titel "Ver­waltungsvereinfachung und Qualitätssteigerung" die Umsetzung des "One-Stop-Shop-Prinzips". Mit dem "One Stop-Shop-Prinzip" soll eine Anlaufstelle für die Fördernehmer geschaffen werden. Derzeit gibt es bis zu zehn "Fördertöpfe", aus denen Fachverbände schöpfen können. Weiteres wird die Vereinheitlichung der Förderrichtlinien und die Umsetzung eines "Dualen Fördermodells" empfohlen. Alle institutionellen Fördernehmer sollen in Zukunft eine Grundförderung zur Absicherung ihrer Basisarbeit und eine bedarfsbezogene "Maßnahmen- und Projektförderung" erhalten. Bei der Kontrolle soll in Zukunft verstärkt auf die inhaltliche Evaluierung der Fördermittel geachtet werden.