787/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 28. Jänner
2009 unter der Zahl 810/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Rückübernahmeabkommen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Die Verhandlungen zwischen der
Europäischen Kommission und Marokko sind in vielen
Bereichen des künftigen Abkommens
schon weit fortgeschritten. Allerdings konnte in einigen
wichtigen Punkten, etwa in der Frage der Rückübernahmefristen,
noch kein Konsens erzielt
werden. Die Europäische Kommission wird in der nächsten Tagung des
Rates Justiz und
Inneres über die noch offenen Bereiche und das weitere Vorgehen berichten.
Zu Frage 2:
Da die rasche Lösung der
Rückübernahmeproblematik im Verhältnis zu Marokko ein
wichtiges österreichisches Anliegen ist,
sind die zuständigen Stellen in ständigem Kontakt mit
der marokkanischen Seite. Auf Beamtenebene erfolgt das
regelmäßig im Wege unserer
Botschaft in Rabat (zuletzt am 26. Februar durch den österreichischen
Botschafter gegenüber
dem marokkanischen Innenministerium) und
gegenüber der marokkanischen Botschaft hier in
Wien.
Auf politischer Ebene setzen sich sowohl
die Bundesministerin für Inneres als auch ich für
einen raschen Abschluss des Abkommens ein:
die Bundesministerin im zuständigen Rat Justiz
und Inneres, ich in meinen Kontakten mit einzelnen Kommissaren, so auch
am Rande des
kommenden Gymnich-Treffens.
Zu Frage 5:
Der
Generalsekretär des Außenministeriums hat am 11. März 2009 dem
nigerianischen
Vizeaußenminister gegenüber das große Interesse
Österreichs an einem bilateralen
Rückübernahmeabkommen betont.
Nach den seit 2004 stockend verlaufenden Gesprächen
gibt es seitens Nigerias nun Signale zur Wiederaufnahme der
Verhandlungen.
Zu Frage 6:
Mein Ressort wurde vom federführenden BM.I
informiert, dass demnächst der gambischen
Seite neue Abkommensentwürfe bzw. Vorschläge zur Formalisierung der
Zusammenarbeit
übermittelt
werden.
Zu Frage 7:
Gemeinschaftlich
koordinierte Rückübernahmeabkommen stellen einen effektiven Beitrag im
Kampf gegen illegale
Migration dar. Mein Ressort wird deshalb die diesbezüglichen
Bestrebungen des federführenden BM.I im Rahmen der EU weiterhin auf allen
Ebenen mit
Nachdruck unterstützen.