787/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 28. Jänner 2009 unter der Zahl 810/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Rückübernahmeabkommen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Marokko sind in vielen
Bereichen des künftigen Abkommens schon weit fortgeschritten. Allerdings konnte in einigen
wichtigen Punkten, etwa in der Frage der Rückübernahmefristen, noch kein Konsens erzielt
werden. Die Europäische Kommission wird in der nächsten Tagung des Rates Justiz und
Inneres über die noch offenen Bereiche und das weitere Vorgehen berichten.

Zu Frage 2:

Da die rasche Lösung der Rückübernahmeproblematik im Verhältnis zu Marokko ein
wichtiges österreichisches Anliegen ist, sind die zuständigen Stellen in ständigem Kontakt mit
der marokkanischen Seite. Auf Beamtenebene erfolgt das regelmäßig im Wege unserer
Botschaft in Rabat (zuletzt am 26. Februar durch den österreichischen Botschafter gegenüber
dem marokkanischen Innenministerium) und gegenüber der marokkanischen Botschaft hier in
Wien.


Auf politischer Ebene setzen sich sowohl die Bundesministerin für Inneres als auch ich für
einen raschen Abschluss des Abkommens ein: die Bundesministerin im zuständigen Rat Justiz
und Inneres, ich in meinen Kontakten mit einzelnen Kommissaren, so auch am Rande des
kommenden Gymnich-Treffens.

Zu Frage 5:

Der Generalsekretär des Außenministeriums hat am 11. März 2009 dem nigerianischen
Vizeaußenminister gegenüber das große Interesse Österreichs an einem bilateralen
Rückübernahmeabkommen betont. Nach den seit 2004 stockend verlaufenden Gesprächen
gibt es seitens Nigerias nun Signale zur Wiederaufnahme der Verhandlungen.

Zu Frage 6:

Mein Ressort wurde vom federführenden BM.I informiert, dass demnächst der gambischen
Seite neue Abkommensentwürfe bzw. Vorschläge zur Formalisierung der Zusammenarbeit
übermittelt werden.

Zu Frage 7:

Gemeinschaftlich koordinierte Rückübernahmeabkommen stellen einen effektiven Beitrag im
Kampf gegen illegale Migration dar. Mein Ressort wird deshalb die diesbezüglichen
Bestrebungen des federführenden BM.I im Rahmen der EU weiterhin auf allen Ebenen mit
Nachdruck unterstützen.