7871/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.05.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0057-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7958/J vom 17. März 2011 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Förderungen stehen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird auch schon bisher auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.
Die Gesamtförderungen des Bundesministeriums für Finanzen betragen 2011 voraussichtlich knapp 6,7 Mio. €. Diese kommen zu über 95 % Forschungs- und Weiterbildungs-einrichtungen zugute.
Mit freundlichen Grüßen