7871/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0057-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7958/J vom 17. März 2011 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Förderungen stehen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird auch schon bisher auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.

 

Die Gesamtförderungen des Bundesministeriums für Finanzen betragen 2011 voraussichtlich knapp 6,7 Mio. €. Diese kommen zu über 95 % Forschungs- und Weiterbildungs-einrichtungen zugute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.