7875/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0096-III/4a/2011 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 12. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8087/J-NR/2011 betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Vorarlberg, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Nach Befassung des Landesschulrates für Vorarlberg stellt sich die Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 aufgrund des gegebenen Sachverhalts wie folgt dar:
|
Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 ausgehend von |
Sommersemester 2010 |
Schuljahr 2010/2011 (bis 29. März 2011) |
|
Neuen Mittelschulen |
- |
- |
|
Hauptschulen |
- |
- |
|
AHS-Unterstufen |
- |
- |
|
Sonstigen Schulen |
1 |
- |
Zu Frage 9:
Es werden von Seiten der Schulen Gespräche mit den Erziehungsberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern geführt, um zu überzeugen, wie wichtig die letzte Schulwoche im Bereich der Gemeinschaftsbildung und -verantwortung ist. Bezogen auf den schulischen Bereich wird im Ergebnis die Ferienplanung an die Schulferien angepasst.
Zu Frage 10:
Hinsichtlich der nachgefragten Konsequenzen für die Familien darf darauf hingewiesen werden, dass mit der Anzeigenerstattung die in die Ingerenz der Schulverwaltung fallenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das weitere Verfahren gemäß § 24 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden geführt wird.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.