7876/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0097-III/4a/2011 |
|
|
Wien, 12. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8088/J-NR/2011 betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Tirol, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Nach Befassung des Landesschulrates für Tirol stellt sich die Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 aufgrund des gegebenen Sachverhalts wie folgt dar:
|
Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 ausgehend von |
Sommersemester 2010 |
Schuljahr 2010/2011 (bis 29. März 2011) |
|
Neuen Mittelschulen |
- |
3 |
|
Hauptschulen |
5 |
6 |
|
AHS-Unterstufen |
- |
- |
|
Sonstigen Schulen |
24 |
22 |
Zu Frage 9:
Zur Verringerung der Anzahl der Fälle von Schulpflichtverletzungen werden in erster Linie intensive Elterngespräche geführt. In manchen Fällen findet auch eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt statt. Bezogen auf den schulischen Bereich wurde zudem vom Landesschulrat für Tirol berichtet, dass in einigen Fällen nach erfolgter Anzeige kein weiteres unentschuldigtes Fernbleiben mehr zu verzeichnen gewesen ist.
Zu Frage 10:
Hinsichtlich der nachgefragten Konsequenzen für die Familien darf darauf hingewiesen werden, dass mit der Anzeigenerstattung die in die Ingerenz der Schulverwaltung fallenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das weitere Verfahren gemäß § 24 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden geführt wird.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.