7877/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0098-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 12. Mai 2011

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8089/J-NR/2011 betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Steiermark, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Nach Befassung des Landesschulrates für Steiermark stellt sich die Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 aufgrund des gegebenen Sachverhalts wie folgt dar:

 

Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 ausgehend von

Sommersemester 2010

Schuljahr 2010/2011

(bis 29. März 2011)

Neuen Mittelschulen

-

-

Hauptschulen

5

3

AHS-Unterstufen

-

-

Sonstigen Schulen

6

-

 

Zu Frage 9:

Seitens der der Schulen wird intensiv mit dem Jugendwohlfahrtsträger zusammengearbeitet. Bei Elternabenden, Klassen- und Schulforen wird auf die gesetzliche Lage betreffend die „Beurlaubung“ von Schülerinnen und Schülern hingewiesen.


Zu Frage 10:

Hinsichtlich der nachgefragten Konsequenzen für die Familien darf darauf hingewiesen werden, dass mit der Anzeigenerstattung die in die Ingerenz der Schulverwaltung fallenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das weitere Verfahren gemäß § 24 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden geführt wird.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.