7877/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0098-III/4a/2011 |
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Wien, 12. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8089/J-NR/2011 betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Steiermark, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Nach Befassung des Landesschulrates für Steiermark stellt sich die Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 aufgrund des gegebenen Sachverhalts wie folgt dar:
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Anzahl der Anzeigen gemäß § 24 Schulpflichtgesetz 1985 ausgehend von |
Sommersemester 2010 |
Schuljahr 2010/2011 (bis 29. März 2011) |
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Neuen Mittelschulen |
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Hauptschulen |
5 |
3 |
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AHS-Unterstufen |
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Sonstigen Schulen |
6 |
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Zu Frage 9:
Seitens der der Schulen wird intensiv mit dem Jugendwohlfahrtsträger zusammengearbeitet. Bei Elternabenden, Klassen- und Schulforen wird auf die gesetzliche Lage betreffend die „Beurlaubung“ von Schülerinnen und Schülern hingewiesen.
Zu Frage 10:
Hinsichtlich der nachgefragten Konsequenzen für die Familien darf darauf hingewiesen werden, dass mit der Anzeigenerstattung die in die Ingerenz der Schulverwaltung fallenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das weitere Verfahren gemäß § 24 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden geführt wird.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.