788/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 28. Jänner 2009 unter der Zl. 81l/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe der Republik
Österreich mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien“ gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Als offizielle gesamtösterreichische Entwicklungshilfeleistung für die Demokratische
Volksrepublik Algerien, die das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) dem Ausschuss für Entwicklungshilfe (Development Assistance
Committee - DAC) der OECD als ODA (Official Development Assistance)-anrechenbare
Leistung bekanntgibt, wurde gemeldet:

 

 

2004:

436.637,-- €

vorwiegend bundesbetreute Asylwerberinnen und indirekte Studienplatzkosten

2005:

710.662,-- €

vorwiegend bundes- und länderbetreute Asylwerberinnen und indirekte Studienplatzkosten

2006:

116.943,-- €

vorwiegend indirekte Studienplatzkosten

2007:

121.311,--€

vorwiegend indirekte Studienplatzkosten

 

 


 

Für das Jahr 2008 liegen noch keine bundesweiten Meldungen vor, sodass eine Aufstellung
der bilateralen österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für dieses Jahr noch nicht
möglich ist.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Für die Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte in den Partnerländern der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) des BMeiA ist die Austrian
Development Agency (ADA) verantwortlich. Leistungen von anderen Ressorts oder
Selbstverwaltungskörpern in deren Wirkungsbereich unterliegen weder einer Genehmigung
noch einer Prüfung durch das BMeiA.

Zu den Fragen 7 und 8:

An keinen.