788/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 28. Jänner 2009 unter der Zl. 81l/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Entwicklungszusammenarbeit
und Entwicklungshilfe der Republik
Österreich mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Als
offizielle gesamtösterreichische Entwicklungshilfeleistung für die
Demokratische
Volksrepublik
Algerien, die das Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) dem Ausschuss
für Entwicklungshilfe (Development Assistance
Committee - DAC) der OECD als ODA (Official Development Assistance)-anrechenbare
Leistung bekanntgibt, wurde gemeldet:
|
2004: |
436.637,-- € |
vorwiegend bundesbetreute Asylwerberinnen und indirekte Studienplatzkosten |
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2005: |
710.662,-- € |
vorwiegend bundes- und länderbetreute Asylwerberinnen und indirekte Studienplatzkosten |
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2006: |
116.943,-- € |
vorwiegend indirekte Studienplatzkosten |
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2007: |
121.311,--€ |
vorwiegend indirekte Studienplatzkosten |
Für das Jahr
2008 liegen noch keine bundesweiten Meldungen vor, sodass eine Aufstellung
der bilateralen
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für dieses Jahr noch
nicht
möglich ist.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Für die
Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte in den Partnerländern der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) des BMeiA ist die
Austrian
Development Agency (ADA) verantwortlich. Leistungen von anderen Ressorts oder
Selbstverwaltungskörpern in deren
Wirkungsbereich unterliegen weder einer Genehmigung
noch einer Prüfung durch das BMeiA.
Zu den Fragen 7 und 8:
An keinen.