7883/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0104-III/4a/2011
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 12. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8101/J-NR/2011 betreffend der Situation von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst, die die Abg. Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen am 30. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
In rechtlicher Hinsicht werden junge Menschen, die erste berufliche Erfahrungen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sammeln möchten, für einen maximal drei Monate andauernden Zeitraum nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) in der Entlohnungsgruppe v4 aufgenommen. Sie werden mit befristeten Verträgen nach VBG angestellt, wobei eine Einstufung in der EGr. v4/Ausbildungsphase, ESt. 1 erfolgt und eine volle Versicherung gegeben ist. Es besteht Kranken- und Unfallversicherungspflicht nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, Pensionsversicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.
Im Jahr 2010 wurden 7 Praktikantinnen und Praktikanten in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur mit befristetem Vertrag nach VBG beschäftigt. Eine Differenzierung zwischen Ferialpraktikantinnen und -praktikanten sowie Ferialarbeiterinnen und -arbeitern in den verwendeten EDV-Systemen bzw. im Zuge der Aufnahme ist nicht vorgesehen. Im nachgeordneten Bereich (Landesschulräte und direkt nachgeordnete Dienststellen) wurden im Jahr 2010 mangels Einsatzgebiete keine Praktikanten beschäftigt.
Hingewiesen wird ferner darauf, dass durch die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in ausgegliederten Gesellschaften und sonstigen ausgegliederten Bereichen des Bundes kein Rechtsverhältnis zum Bund, sondern zur jeweiligen ausgegliederten Einrichtung begründet, das dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegt. Diese Bereiche bleiben bei der Beantwortung der Anfrage außer Betracht, zumal diese keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bilden.
Zu Fragen 3 und 4:
Auch für 2011 ist beabsichtigt, jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Mit derzeitigem Stand ist die Beschäftigung von 4 Praktikantinnen und Praktikanten in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vorgesehen.
Zu Frage 5:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist geplant, heuer 5 Lehrlinge im Lehrberuf „Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistent“ (Lehrzeitbeginn September 2011) aufzunehmen. Für 2011 werden im nachgeordneten Bereich (Landesschulräte und direkt nachgeordnete Dienststellen) aller Voraussicht nach 83 Lehrlingsstellen nachbesetzt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.