789/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 29.
Jänner 2009 unter der Zl. 828/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Erstürmung eines
Menschenrechtszentrums im
Iran“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Die Schließung
des Büros des „Zentrums der Verteidiger der Menschenrechte im Iran“
am
21. Dezember 2008 und die Vorgangsweise der
iranischen Regierung gegenüber
Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi sind mir bekannt.
Österreich hat sich umgehend für
eine rasche und klare Reaktion der EU eingesetzt. Die Vorfälle wurden in
der
Ratsarbeitsgruppe in Brüssel und von den EU-Botschaftern in Teheran
aufgegriffen. Eine
Erklärung des französischen EU-Ratsvorsitzes vom 22. Dezember 2008
verurteilte aufs
Schärfste die Schließung des
Zentrums und forderte die Wiedereröffnung. Am 29. Dezember
2008 wurde der iranische Botschafter in Paris in Reaktion auf die
Durchsuchung der
Anwaltskanzlei von Frau Shirin Ebadi in das
französische Außenministerium geladen und die
Verurteilung dieser Vorgangsweise durch die EU zum Ausdruck gebracht.
Der tschechische
EU-Ratsvorsitz hat die Angelegenheit am 19. Jänner 2009 gegenüber dem
iranischen
Geschäftsträger in Prag
vorgebracht.
Österreich hat
die Maßnahmen gegen Frau Shirin Ebadi darüber hinaus in bilateralen
Kontakten mit dem Iran aufgebracht,
insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Gespräche
zwischen meinem Ressort und der iranischen Botschaft in Wien zu Fragen
der
Menschenrechte. Dabei wurde klar zum
Ausdruck gebracht, dass die iranischen Behörden im
Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen sicherstellen
müssen, dass Frau Shirin
Ebadi ungehindert und ohne Einschüchterung ihre Arbeit ausüben kann.
Der iranische
Botschafter wurde zuletzt am 27. Februar 2009 zu einem diesbezüglichen
Gespräch in das
Außenministerium gebeten.
Die
Menschenrechtslage im Iran wird im Rahmen der Vereinten Nationen in der
Generalversammlung behandelt.
Österreich unterstützt die diesbezügliche UNO-Resolution
zur Menschenrechtslage im Iran.
Zu Frage 13:
Österreich
ist über die Entwicklungen der Menschenrechte im Iran sehr besorgt. Dies
betrifft
vor allem die hohe
Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen, einschließlich betreffend
jugendliche Straftäter, die Situation von MenschenrechtsverteidigerInnen,
insbesondere
FrauenrechtsaktivistInnen, sowie die Situation von Minderheiten,
einschließlich der Bahá'i.
Diese Sorge bringt Österreich regelmäßig gegenüber dem
Iran zum Ausdruck. Dabei wird
deutlich gemacht, dass die Einhaltung der Menschenrechte ein wesentliches
Element der
Beziehungen Österreichs und der
gesamten EU mit dem Iran ist und dass wir vom Iran klare
Signale für den Willen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation
erwarten.
Zu den Fragen 14 und 15:
Mein
Ressort steht in regelmäßigem Kontakt mit iranischen Menschenrechtsorganisationen,
die über
wichtige Informationen über die Menschenrechtslage verfügen.
Darüber hinaus
verfolgt die österreichische Botschaft
in Teheran die Lage der Menschenrechte sehr genau.
Zu Frage 16:
Österreich wird
sich gemeinsam mit seinen Partnern in der EU wie schon bisher mit
Nachdruck für eine Verbesserung der
Menschenrechte im Iran einsetzen. Österreich wird im
Rahmen der EU auch in Zukunft gemeinsame Demarchen und Erklärungen
insbesondere zur
Förderung von MenschenrechtsverteidigerInnen unterstützen. Auch
werden wir die direkten
Gespräche mit dem Iran zu Menschenrechtsfragen fortführen.