789/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 29. Jänner 2009 unter der Zl. 828/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Erstürmung eines Menschenrechtszentrums im
Iran“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 12:

Die Schließung des Büros des „Zentrums der Verteidiger der Menschenrechte im Iran“ am
21. Dezember 2008 und die Vorgangsweise der iranischen Regierung gegenüber
Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi sind mir bekannt. Österreich hat sich umgehend für
eine rasche und klare Reaktion der EU eingesetzt. Die Vorfälle wurden in der
Ratsarbeitsgruppe in Brüssel und von den EU-Botschaftern in Teheran aufgegriffen. Eine
Erklärung des französischen EU-Ratsvorsitzes vom 22. Dezember 2008 verurteilte aufs
Schärfste die Schließung des Zentrums und forderte die Wiedereröffnung. Am 29. Dezember
2008 wurde der iranische Botschafter in Paris in Reaktion auf die Durchsuchung der
Anwaltskanzlei von Frau Shirin Ebadi in das französische Außenministerium geladen und die
Verurteilung dieser Vorgangsweise durch die EU zum Ausdruck gebracht. Der tschechische
EU-Ratsvorsitz hat die Angelegenheit am 19. Jänner 2009 gegenüber dem iranischen
Geschäftsträger in Prag vorgebracht.


Österreich hat die Maßnahmen gegen Frau Shirin Ebadi darüber hinaus in bilateralen
Kontakten mit dem Iran aufgebracht, insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Gespräche
zwischen meinem Ressort und der iranischen Botschaft in Wien zu Fragen der
Menschenrechte. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die iranischen Behörden im
Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen sicherstellen müssen, dass Frau Shirin
Ebadi ungehindert und ohne Einschüchterung ihre Arbeit ausüben kann. Der iranische
Botschafter wurde zuletzt am 27. Februar 2009 zu einem diesbezüglichen Gespräch in das
Außenministerium gebeten.

Die Menschenrechtslage im Iran wird im Rahmen der Vereinten Nationen in der
Generalversammlung behandelt. Österreich unterstützt die diesbezügliche UNO-Resolution
zur Menschenrechtslage im Iran.

Zu Frage 13:

Österreich ist über die Entwicklungen der Menschenrechte im Iran sehr besorgt. Dies betrifft
vor allem die hohe Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen, einschließlich betreffend
jugendliche Straftäter, die Situation von MenschenrechtsverteidigerInnen, insbesondere
FrauenrechtsaktivistInnen, sowie die Situation von Minderheiten, einschließlich der Bah
á'i.
Diese Sorge bringt Österreich regelmäßig gegenüber dem Iran zum Ausdruck. Dabei wird
deutlich gemacht, dass die Einhaltung der Menschenrechte ein wesentliches Element der
Beziehungen Österreichs und der gesamten EU mit dem Iran ist und dass wir vom Iran klare
Signale für den Willen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation erwarten.

Zu den Fragen 14 und 15:

Mein Ressort steht in regelmäßigem Kontakt mit iranischen Menschenrechtsorganisationen,
die über wichtige Informationen über die Menschenrechtslage verfügen. Darüber hinaus
verfolgt die österreichische Botschaft in Teheran die Lage der Menschenrechte sehr genau.


Zu Frage 16:

Österreich wird sich gemeinsam mit seinen Partnern in der EU wie schon bisher mit
Nachdruck für eine Verbesserung der Menschenrechte im Iran einsetzen. Österreich wird im
Rahmen der EU auch in Zukunft gemeinsame Demarchen und Erklärungen insbesondere zur
Förderung von MenschenrechtsverteidigerInnen unterstützen. Auch werden wir die direkten
Gespräche mit dem Iran zu Menschenrechtsfragen fortführen.