7894/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0058-I/4/2011 |
Wien, am 17. Mai 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. März 2011 unter der Nr. 7963/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofs gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Hat der Österreichische Rundfunk ein Modell in diese Richtung entwickelt?
Ø Wenn „nein“, warum nicht?
Ø Wann werden erste Schritte zur Umsetzung des offenen Punktes des RH-Berichts 2010/14 (2) gesetzt?
Ø Warum wurde bis jetzt die Empfehlung noch nicht umgesetzt?
Die Einrichtung und Organisation des aus insgesamt 35 Mitgliedern bestehenden Stiftungsrates ist in § 20 ORF-Gesetz geregelt. Anpassungen in Bezug auf die Größe und Struktur des Stiftungsrates können daher nur auf gesetzlicher Ebene durch eine entsprechende Novelle des ORF-Gesetzes, nicht aber durch den ORF selbst erfolgen. Im Detail verweise ich auf die Beantwortung der (wortgleichen) parlamentarischen Anfrage Nr. 7557/J.
Mit freundlichen Grüßen