7894/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0058-I/4/2011

Wien, am 17. Mai 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. März 2011 unter der Nr. 7963/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofs gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø Hat der Österreichische Rundfunk ein Modell in diese Richtung entwickelt?

Ø Wenn „nein“, warum nicht?

Ø Wann werden erste Schritte zur Umsetzung des offenen Punktes des RH-Berichts 2010/14 (2) gesetzt?

Ø Warum wurde bis jetzt die Empfehlung noch nicht umgesetzt?

 

Die Einrichtung und Organisation des aus insgesamt 35 Mitgliedern bestehenden Stiftungsrates ist in § 20 ORF-Gesetz geregelt. Anpassungen in Bezug auf die Größe und Struktur des Stiftungsrates können daher nur auf gesetzlicher Ebene durch eine entsprechende Novelle des ORF-Gesetzes, nicht aber durch den ORF selbst erfol­gen. Im Detail verweise ich auf die Beantwortung der (wortgleichen) parlamentari­schen Anfrage Nr. 7557/J.

Mit freundlichen Grüßen