7897/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0043-I/4/2011 |
Wien, am . Mai 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2011 unter der Nr. 8028/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dienstreisen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2
Ø
Für welche ihrer Begleiter zahlte ihr Ressort Reisen
innerhalb Österreichs im Jahr 2010 gänzlich oder teilweise?
(aufgegliedert namentlich auf Begleiter und deren Funktion und Dienstreisen)
1a) Wie hoch waren 2010 die Kosten für die Reisen Ihrer Begleiter? (aufgegliedert
namentlich auf Begleiter und Dienstreisen)
Ø
Für welche Ihrer Begleiter zahlte ihr Ressort Reisen
außerhalb Österreichs gänzlich oder teilweise?
(aufgegliedert namentlich auf Begleiter und deren Funktion und Dienstreisen)
2a) Wie hoch waren die Kosten für die Reisen Ihrer Begleiter?
(aufgegliedert namentlich auf Begleiter und Dienstreisen)
Das Ersuchen der Anfrage um namentliche Nennung der Begleiter steht in einem Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz der betroffenen Personen. In der daher zu treffenden Abwägung scheint der dem Interpellationsrecht gemäß Art. 52 B-VG zugrunde liegende Kontrollzweck dadurch erreichbar, dass je nach Dienstreise eine Auflistung der Kosten von Begleitern unter Zuordnung zu den Kategorien
MitarbeiterInnen des Kabinetts, MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramts, externe BegleiterInnen erfolgt, ohne dass durch eine namentliche Nennung ein weitergehender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz erforderlich wäre.
Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7269/J.
Mit freundlichen Grüßen