7897/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0043-I/4/2011

Wien, am            . Mai 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2011 unter der Nr. 8028/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Dienstreisen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2

Ø  Für welche ihrer Begleiter zahlte ihr Ressort Reisen innerhalb Österreichs im Jahr 2010 gänzlich oder teilweise? (aufgegliedert namentlich auf Begleiter und deren Funktion und Dienstreisen)
1a) Wie hoch waren 2010 die Kosten für die Reisen Ihrer Begleiter? (aufgegliedert namentlich auf Begleiter und Dienstreisen)

Ø  Für welche Ihrer Begleiter zahlte ihr Ressort Reisen außerhalb Österreichs gänz­lich oder teilweise? (aufgegliedert namentlich auf Begleiter und deren Funktion und Dienstreisen)
2a) Wie hoch waren die Kosten für die Reisen Ihrer Begleiter? (aufgegliedert na­mentlich auf Begleiter und Dienstreisen)


Das Ersuchen der Anfrage um namentliche Nennung der Begleiter steht in einem Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz der betroffenen Personen. In der daher zu treffenden Abwägung scheint der dem Interpellationsrecht gemäß Art. 52 B-VG zugrunde liegende Kontrollzweck dadurch erreichbar, dass je nach Dienst­reise eine Auflistung der Kosten von Begleitern unter Zuordnung zu den Kategorien

MitarbeiterInnen des Kabinetts, MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramts, externe BegleiterInnen er­folgt, ohne dass durch eine namentliche Nennung ein weitergehender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz erforderlich wäre.

 

Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7269/J.

 

 

Mit freundlichen Grüßen