7898/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.05.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BVT-1-RE/4565/2011
Wien, am . Mai 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am
17. März 2011 unter der Zahl 7979/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Vorwürfe im Zusammenhang mit der Homepage
`Alpen-Donau.Info´“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4 bis 6:
Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes muss von einer personenbezogenen Beantwortung Abstand genommen werden. Darüber hinaus sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nein. Liegen hingegen hinreichende Verdachtsgründe vor, die darauf schließen lassen, dass ein strafbarer Tatbestand verwirklicht worden sein könnte, ermitteln die Sicherheitsbehörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Zu den Fragen 7 und 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Der in Rede stehende Sachverhalt wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der nach der Geschäftseinteilung zuständigen Organisationseinheit zur Durchführung der erforderlichen Schritte weitergeleitet.