7898/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

GZ: BVT-1-RE/4565/2011

Wien, am      . Mai 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am
17. März 2011 unter der Zahl
7979/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorwürfe im Zusammenhang mit der Homepage `Alpen-Donau.Info´“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4 bis 6:

Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes muss von einer personenbezogenen Beantwortung Abstand genommen werden. Darüber hinaus sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Nein. Liegen hingegen hinreichende Verdachtsgründe vor, die darauf schließen lassen, dass ein strafbarer Tatbestand verwirklicht worden sein könnte, ermitteln die Sicherheitsbehörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.


 

Zu den Fragen 7 und 8:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Der in Rede stehende Sachverhalt wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der nach der Geschäftseinteilung zuständigen Organisationseinheit zur Durchführung der erforderlichen Schritte weitergeleitet.