79/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0017-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter haben am 28. Oktober 2008 unter der Nr. 21/J_NR/2008 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Winterreifenpflicht für LKW gerichtet.
Ø Frage 1:
Aufgrund welcher Studien und praktischer Erfahrungen ist es zu einer Ausdehnung der Winterreifenpflicht für LKW gekommen?
Die Ausdehnung der Winterreifenpflicht ist voriges Jahr in Form eines Abänderungsantrages
im Verkehrsausschuss in die Regierungsvorlage der 29. KFG-Novelle eingefügt worden. Der
Grund dafür war der frühe Wintereinbruch im Jahr 2007 und die daraus resultierenden Staus
und Probleme auf der Wiener Außenringautobahn.
Ø Frage 2:
Wann soll es zu einer Evaluierung der Winterreifenpflicht für LKW kommen?
Eine Evaluierung der Winterreifenpflicht für LKW ist nicht beabsichtigt.
Ø Frage 3:
An wie viele Unfällen waren jeweils in den letzten 5 Jahren LKW beteiligt, die eindeutig falsche Reifen, d.h. Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen bzw. Winterreifen bei zu guten Wetterbedingungen und zu hohen Straßentemperaturen, montiert hatten und wie viele dieser Unfälle haben
a. LKW mit inländischem
b. LKW mit ausländischen Kennzeichen betroffen?
Im Unfallzählblatt, das die Grundlage für die österreichische Unfallstatistik darstellt, gibt es
im Bereich der Unfallursachen das Merkmal „Technischer Mangel“. Dieses Merkmal umfasst
alle Arten von technischen Mängeln am Fahrzeug, die zu einem Unfall führen können, wie
z.B. mangelhafte Bremsanlagen, schadhafte Beleuchtung, aber auch falsche Bereifung.
Seitens der Exekutive wird erfasst, ob nach deren Einschätzung ein technischer Mangel
unfallkausal war oder nicht. Eine weitere Unterteilung in die unterschiedlichen Arten von
technischen Mängeln erfolgt im Unfallzählblatt nicht, d.h. es kann keine statistische Aussage
darüber getroffen werden, an wie vielen Unfällen Fahrzeuge beteiligt waren, die eindeutig
falsche Reifen montiert hatten.