79/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0017-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      . Dezember  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter haben am 28. Oktober 2008 unter der Nr. 21/J_NR/2008 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Winterreifenpflicht für LKW gerichtet.

 

Ø      Frage 1:

Aufgrund welcher Studien und praktischer Erfahrungen ist es zu einer Ausdehnung der Winterreifenpflicht für LKW gekommen?

 

 

Die Ausdehnung der Winterreifenpflicht ist voriges Jahr in Form eines Abänderungsantrages

 

im Verkehrsausschuss in die Regierungsvorlage der 29. KFG-Novelle eingefügt worden. Der

 

Grund dafür war der frühe Wintereinbruch im Jahr 2007 und die daraus resultierenden Staus

 

und Probleme auf der Wiener Außenringautobahn.

 

Ø      Frage 2:

Wann soll es zu einer Evaluierung der Winterreifenpflicht für LKW kommen?

 

 

Eine Evaluierung der Winterreifenpflicht für LKW ist nicht beabsichtigt.

 

 

Ø      Frage 3:

An wie viele Unfällen waren jeweils in den letzten 5 Jahren LKW beteiligt, die eindeutig falsche Reifen, d.h. Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen bzw. Winterreifen bei zu guten Wetterbedingungen und zu hohen Straßentemperaturen, montiert hatten und wie viele dieser Unfälle haben

 

a. LKW mit inländischem

b. LKW mit ausländischen Kennzeichen betroffen?

 

 

Im Unfallzählblatt, das die Grundlage für die österreichische Unfallstatistik darstellt, gibt es

 

im Bereich der Unfallursachen das Merkmal „Technischer Mangel“. Dieses Merkmal umfasst

 

alle Arten von technischen Mängeln am Fahrzeug, die zu einem Unfall führen können, wie

 

z.B. mangelhafte Bremsanlagen, schadhafte Beleuchtung, aber auch falsche Bereifung.

 

Seitens der Exekutive wird erfasst, ob nach deren Einschätzung ein technischer Mangel

 

unfallkausal war oder nicht. Eine weitere Unterteilung in die unterschiedlichen Arten von

 

technischen Mängeln erfolgt im Unfallzählblatt nicht, d.h. es kann keine statistische Aussage

 

darüber getroffen werden, an wie vielen Unfällen Fahrzeuge beteiligt waren, die eindeutig

 

falsche Reifen montiert hatten.