7902/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

 

 

                                                            BMWF-10.000/0082-III/4a/2011

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 17. Mai 2011

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8000/J-NR/2011 betreffend Forschungsstrategie der Bundesregierung, die die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Der beschlossene Finanzrahmen für 2011 bis 2014 sieht für den Bereich Forschung  durchschnittlich  400 Mio. € p.a. vor. Die folgenden Perioden stehen zum gegebenen Zeitpunkt zur Verhandlung.

 

Zu Frage 2:

Mit Blick auf die nationale Zielsetzung der FTI-Strategie, bis 2020 eine F&E-Quote von 3,76 % zu erreichen, hat die Bundesregierung bereits im Vorjahr für den Zeitraum 2011 bis  2014 zusätzliche Offensivmittel beschlossen. Im Bereich des Bundesministeriums für  Wissenschaft und  Forschung  werden   diese   Offensivmittel  –   in   Umsetzung   der    Forschungs-  strategie – vor allem für die Stärkung der Universitäten und Grundlagenforschung auf -gewendet. Wichtige nationale Ziele stellen dabei die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen  für exzellente Forschungsgruppen an Universitäten und außeruniversitären Forschungs-einrichtungen dar, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bereits eine Reihe von Maßnahmen   initiiert (siehe Antwort zu den Fragen 5 und 8).

 

Zu Frage 3:

Diesbezüglich ist keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und  Forschung gegeben.

 

Zu Frage 4:

Von einer moderaten, aber kontinuierlichen Steigerung der Forschungsquote ist auszugehen. Durch die überdurchschnittlichen Wachstumsraten des Bundes in den Jahren der Rezession können die Zuwächse des Bundes zunächst – bei nun wieder steigenden Unternehmens-finanzierungen – langsamer ausfallen. Trotz statistischer Unschärfen und Bandbreiten besteht ein realistischer Korridor für die Budgetplanung bzw. für die Quotenerreichung bis zum Jahr 2020.

 

Zu Frage 5:

Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, hat die Bundesregierung mit Blick auf die nationale Zielsetzung der FTI-Strategie bereits im Vorjahr für den Zeitraum 2011 bis 2014  zusätzliche Offensivmittel beschlossen. Im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung werden diese Offensivmittel vor allem für die Stärkung der Universitäten und Grundlagenforschung aufgewendet. Zu diesem Zweck hat das Ressort bereits eine Reihe von Maßnahmen initiiert, die im Folgenden beispielhaft genannt werden:

 

·       Der FWF, Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung, wurde ab Jänner 2011 in die Lage versetzt, 20 % Overheadkosten auf die vom FWF geförderten Einzelprojekte und auf Projekte des Programmes PEEK zu finanzieren.   Die Erhöhung der Drittmittelfinanzierung von Forschungseinrichtungen über im  Wettbewerb evaluierte Forschungsprojekte ist ein Signal für verstärkte Orientierung    an Qualität. Sie unterstützt positiv evaluierte Forschungsleistungen zielgenau und  unbürokratisch. Die Finanzierung von Overheadkosten entspricht dem internationalen Trend, gewährleistet Chancengleichheit für alle Forschungsarten und stärkt die  Position der Forschenden an Universitäten und anderen Forschungsinstitutionen.

 

·       Um die institutionelle Stärkung der Forschung in Österreich voranzutreiben sowie die Exzellenz zu erhöhen, wird das Institute of Science and Technology Austria (IST-A)  auf- und ausgebaut. So entsteht ein Forschungsinstitut von internationalem Rang auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und der Technik. Es bietet höchst qualifizierten WissenschafterInnen die Möglichkeit, mit Hilfe von erstklassiger Infrastruktur neuen Ideen nachzugehen und Forschungsvorhaben unabhängig von spezifischen Auflagen und Verwertungsinteressen zu verwirklichen.


 

·       Mit dem Aufbau der Vision 2020 – Vienna Biocenter sowie dem Ausbau des Institutes für Molekulare Biotechnologien der Akademie der Wissenschaften (IMBA) am selben Standort setzt Österreich Impulse zur Stärkung und Verbesserung der Forschungs-infrastruktur unter vertiefter Einbeziehung postgradualer Ausbildung (VIPS) im  Bereich Life  Sciences.  Gleichzeitig  adressiert   Österreich   damit   große   gesellschaft-    liche Herausforderungen und setzt die erfolgreiche Cluster-Politik in diesem Bereich fort.

 

·       Mit dem in Ausarbeitung befindlichen Hochschulplan soll eine bessere Koordination  und Entwicklung des Hochschulraums ermöglicht werden (siehe Antwort zu Frage 8).

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt auf Basis derzeit bestehender rechtlicher Möglichkeiten.

 

Zu Frage 6:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Frage 7:

Ein Entwurf wird im Rahmen der Umsetzung der FTI-Strategie diskutiert.

 

Zu Frage 8:

Mit dem österreichischen Hochschulplan will das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung künftig zu einer besseren Koordination und daher zu einer gesamtheitlichen Sicht in der weiteren Entwicklung des Hochschulraums kommen. Anfang Februar 2011 hat eine ExpertInnengruppe die Arbeiten dazu aufgenommen: Die drei ExpertInnen aus der Schweiz (Andrea Schenker-Wicki von der Universität Zürich, Mitglied des Österreichischen Wissen-schaftsrats und Professorin für allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Forschungsschwerpunkt u.a. Hochschulmanagement; Antonio Loprieno – Rektor an der Universität Basel, derzeit Präsident der Schweizerischen Rektorenkonferenz) und Deutschland (Eberhard Menzel – Präsident der Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet, zuvor u.a. Vorsitzender des Hochschul-rates der FH Koblenz) werden ausgehend vom Status Quo des österreichischen Hochschul-raums bis Jahresmitte Empfehlungen erarbeiten.

 

Zu Frage 9:

Wie in der FTI-Strategie festgehalten, wird durch das neue Haushaltsrecht über mittelfristige Finanzierungspfade und Performanceziele die Wirkungs- und Output-Orientierung des  Innovationssystems gestärkt und gefördert. Verbindliche ex-ante Evaluierungen, Standards für Zielformulierungen und Evaluierungen tragen ebenso zur Effizienzsteigerung bei wie ein  systematisches Monitoring, der Ausbau von exzellenten Rahmenbedingungen und die  Strukturreformen an den Universitäten (siehe Antwort zu Frage 8) und außeruniversitären  Forschungsinstituten. Als konkretes Beispiel kann die strukturelle Reform der Österreichischen Akademie der Wissenschaften genannt werden. Durch  die  Erstellung  eines  Entwicklungsplans,  den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie die Einführung eines modernen Finanz- und  Liquiditätsmanagements, werden ein wirkungsorientierter Mitteleinsatz und die Verbesserung der Planungssicherheit für alle AkteurInnen sichergestellt.

 

Zu Frage 10:

Neben einer Fokussierung auf Wissenschafts- und Technologieförderung  wird  ein  umfassender Ansatz der Innovationspolitik verfolgt, der zusätzlich zu monetären Maßnahmen auch gesetzgeberische und organisatorische Maßnahmen umfasst. Als Beispiel für organisatorische Maßnahmen kann die nationale Kontaktstelle für IP-Angelegenheiten zur Koordinierung der nationalen Wissenstransfertätigkeiten und Abstimmung mit dem Bundes-ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie  und dem Bundesministerium für  Wirtschaft, Familie und Jugend sowie mit Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union genannt werden. Dadurch wird eine höhere Durchlässigkeit des Wissens- und Technologietransfers von öffentlichen Forschungseinrichtungen in die Wirtschaft  unterstützt.

 

Zu Frage 11:

Die Verteilung der Kompetenzen entspricht dem derzeit geltenden Bundesministeriengesetz.

 

Zu Frage 12:

Durch die Beschlussfassung im 92. Ministerrat und die Veröffentlichung der FTI-Strategie „Der Weg zum Innovation Leader“ haben sich der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, die Bundesministerin für  Wissenschaft und Forschung, der Bundesminister für Wirtschaft, Familie  und  Jugend  sowie  die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zu einer verstärkten Abstimmung,  Koordination und Verschränkung der ihnen gemäß Bundesministeriengesetz (BMG) jeweils übertragenen Aufgabenbereiche und Kompetenzen in der Forschungs-, Technologie- und  Innovationspolitik bekannt. Damit soll der Aufbau kritischer Massen, die Hebung von  Synergien und die strukturierte, effiziente und systematische Weiterentwicklung im Bereich der FTI gewährleistet werden. Um diese politische Willensbekundung auf Verwaltungsebene  umzusetzen, wird als Koordinationsmechanismus eine „Task Force für Forschung,  Technologie und Innovation“ eingerichtet.

 

Zu Frage 13:

Derzeit sind keine zusätzlichen Ressourcen für diese Task Force im Ressort geplant.

 

Zu Frage 14:

Dies ergibt sich im Zuge der Umsetzung der FTI-Strategie.

 

Zu Frage 15:

Die Rolle der direkten Forschungsförderung im Rahmen der  Privatwirtschaftsverwaltung  liegt  in der Unterstützung qualitativ hochstehender und riskanter Projekte, die – wie erfolgreiche Grundlagenforschung zeigt – hohe und nachhaltige soziale Erträge versprechen.Siehe Antworten zu den Fragen 2, 5, 8 und 9.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.