7904/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0091-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 16. Mai 2011

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8083/J-NR/2011 betreffend ELAK – Stand und Kosten, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2011 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 5:

Da keine ELAK-spezifische Zuordnung von Personal- und Betreuungskosten erfolgt, können die Fragen in dieser Form nicht beantwortet werden.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden im Zusammenhang mit dem ELAK folgende Beträge an die ARGE ELAK  bezahlt, wobei in Anbetracht der Tatsache, dass das Bundesministerium erst mit Wirkung vom 1. März 2007 durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, wieder errichtet wurde, erst Angaben ab diesem Zeitpunkt möglich sind:

 

2007: € 162.866,38

2008: € 151.679,72

2009: € 462.231,10

2010: € 456.095,54

 

Zu Frage 4:

Lizenzkosten fallen nur einmalig an. Für die Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sind diese Kosten bereits bei der ursprünglichen Einführung des ELAK angefallen. Mit Stand 1. Jänner 2011 betragen die Einmalkosten für jede neue Lizenz (die nicht im bereits bezahlten Pool enthalten ist) € 491,46 exkl. USt.

 

Zu Frage 6:

Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 8070/J-NR/2011 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung – Zentralleitung haben alle Bedienstete, die den ELAK zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen, einen Zugang; dies sind mit Stand März 2011 365 Personen.

 

Zu Fragen 9 bis 12:

Auch diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 8070/J-NR/2011 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.