7908/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0124-II/A/9/2001

Wien, am 17.Mai 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8056/J der Abgeordneten Lausch, Zanger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Umstrukturierungsvorhaben betreffend das LKH Stolzalpe sind meinem Ressort soweit bekannt, als sie Inhalt eines Teilberichts zur Revision des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) Steiermark 2011 waren und in der Sitzung der Landesgesundheitsplattform Steiermark am 15. April 2011 beschlossen wurden.

 

Dieser Teilbericht enthält fachspezifische Standortfestlegungen für die stationäre und teilstationäre Versorgung in der Form, dass für jede Akutkrankenanstalt alle anzubie­tenden medizinischen Fächer definiert werden und festgelegt wird, in welcher Orga­nisationsform diese Fächer am jeweiligen Standort vorgehalten werden sollen. Die Bettenobergrenzen je Fach werden in diesem Teilbericht auf Ebene der Versorgungs­regionen und für die gesamte Steiermark, nicht jedoch je KH-Standort angegeben.

 

Für das LKH Stolzalpe werden laut diesem Teilbericht - so wie bereits derzeit - die Fachrichtung Orthopädie und orthopädische Chirurgie als Abteilung sowie eine Intensiv-Überwachungseinheit vorgesehen. Die Abteilung für Innere Medizin soll entsprechend diesem Teilbericht in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Gegenüber dem bisherigen Leistungsangebot soll dafür zusätzlich für den Standort

des LKH Stolzalpe ein Department für Remobilisation/Nachsorge an der Abteilung für Orthopädie sowie eine dislozierte ambulante Erstversorgungseinheit (AEE) im Sinne des ÖSG 2010 direkt im Ort Murau eingerichtet werden.

 

Eine ambulante Erstversorgungseinheit (AEE) im Sinne des ÖSG 2010 ist definiert als interdisziplinäre Struktur zur Erstbegutachtung und allfälliger Erstbehandlung inkl. Triage und gegebenenfalls Weiterleitung der Patient/inn/en in die erforderliche ambulante oder stationäre Versorgungsstruktur. Eine solche Einheit hat rund um die Uhr geöffnet, kann einige Beobachtungsbetten vorhalten und steht in formal und rechtlich abgesicherter enger Kooperation mit einer Akutkrankenanstalt (LKH Stolz­alpe), insbesondere für Fallbesprechungen, Fortbildung und zur Organisation der Unterbringung von stationär weiter zu versorgenden Patient/inn/en. Zu den Qualifika­tionsanforderungen an das Ärzte-/Ärztinnenteam zählen u.a. eine notfallspezifische Zusatz­ausbildung sowie der jährliche Nachweis der Notfallkompetenz.

 

Frage 2:

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse teilt dazu mit, dass Transportkosten  - unabhängig von der Behandlungsstelle - ausschließlich bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation von ihr zu übernehmen sind. Ob gegenüber dem derzeitigen Aufwand eine Erhöhung eintritt, ist einerseits vom Ausgangspunkt für den jeweiligen Transport abhängig und andererseits von der örtlichen Lage der Behandlungseinrichtung, in die der Patient/die Patientin transportiert wird. Es kann somit derzeit nicht abgeschätzt werden, ob durch die Abteilungsschließung zusätzliche Transportkosten anfallen werden.

 

Informationen über allfällige zusätzliche laufende Kosten wurden seitens des Landes Steiermark nicht bekannt gegeben und liegen meinem Ressort daher nicht vor. Letztlich wird dies sehr stark von der Funktionsweise und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen ambulanten Erstversorgungseinheit in Murau sowie des zukünftigen Departments für Remobilisation/Nachsorge am Standort LKH Stolzalpe abhängen.

 

Fragen 3 bis 5:

Allfällige durch eine Schließung der Abteilung für Innere Medizin im LKH Stolzalpe entstehende Auswirkungen werden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit selbstverständlich ernst genommen.

Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass es aufgrund der geltenden Kompetenzverteilung in der Verantwortung und Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes liegt, für eine ausreichende flächen­deckende Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen Sorge zu tragen. Es war daher auch primär Aufgabe des Landes, mögliche Varianten der Versorgung für den Bezirk Murau erarbeiten zu lassen und in Bezug auf ihre Auswirkungen in versorgungsmäßiger, qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen.

 

Wie seitens des Landes Steiermark in der Landesgesundheitsplattform mitgeteilt wurde, wird nunmehr nach erfolgtem Beschluss des Teilberichts in der Landes­gesundheitsplattform mit den Trägern der Krankenanstalten die konkrete Um­setzung im Detail diskutiert und vereinbart. Dabei ist der Entwicklungsprozess des RSG Steiermark als dynamischer Prozess zu sehen und es sollen gerade diese neuen organisatorischen Lösungen und Betriebsformen in den kommenden Jahren im Rahmen von Pilotprojekten erprobt und evaluiert werden.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit wird als Mitglied in der Landesgesundheits­plattform Steiermark ebenso wie alle übrigen Mitglieder der Landesgesundheitsplatt­form laufend über die Entwicklungen zum RSG Steiermark 2011 informiert und ist in die Beratungen zu weiteren Beschlüssen der Landesgesundheitsplattform eingebun­den. Darüber hinausgehende Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Land Steiermark waren und sind nicht vorgesehen.

 

Fragen 6 bis 9:

Es darf nochmals auf die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes hinsichtlich der Sicherstellung einer ausreichenden flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen hingewiesen werden.

 

Seitens des Landes Steiermark wurde in der Landesgesundheitsplattform ausgeführt, dass insbesondere die Einrichtung einer ambulanten Erstversorgungseinheit in Murau die Versorgung näher zu den Patientinnen und Patienten bringen wird, die bisher zum Standort LKH Stolzalpe anreisen mussten. Damit ist eine deutliche Verbesserung der bisherigen Versorgungssituation durch eine leichtere Zugänglichkeit für die (teil­weise nicht mobile) Wohnbevölkerung zu erwarten. Weiters wurde seitens des Landes Steiermark ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unabhängig vom Weiter­bestand einer eigenen Abteilung für Innere Medizin am Standort LKH Stolzalpe auch zukünftig Fachärzte/-ärztinnen für Innere Medizin für die konsiliarische Betreuung der Patien­tinnen und Patienten im LKH Stolzalpe und für allfällige internistische Notfälle zur Verfügung stehen werden. Zusätzlich wurde - in Ergänzung zum ursprünglich vorgelegten Versorgungskonzept - nunmehr weiters die Einrichtung eines eigenen Departments für Remobilisation/Nachsorge zur postoperativen Nachsorge der Patientinnen und Patienten im LKH Stolzalpe vorgesehen.

Es darf auch nicht übersehen werden, dass bereits derzeit die internistische Versor­gung der Bevölkerung des Bezirks Murau definitiv nicht nur am Standort LKH Stolz­alpe erfolgt, sondern in erheblichem Umfang auch in den benachbarten Kranken­anstalten (KH Tamsweg, KH Friesach, LKH Judenburg/Knittelfeld), und dass die Versorgung am LKH Stolzalpe bisher verstärkt auf die Schwerpunkte der Sonder­krankenanstalt (Orthopädie, Rheumatologie) ausgerichtet war. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass die oben genannten Krankenanstalten auch weiterhin die

stationäre internistische Versorgung der Bevölkerung dieser Region wahrnehmen werden und dass das nunmehr in Murau vorgesehene ambulante Erstversorgungs­zentrum sowie die am Standort LKH Stolzalpe weiterhin beschäftigten Fachärzte/‑ärztinnen für Innere Medizin und das neu einzurichtende Department für Remobilisation/Nachsorge die erforderliche Erstversorgung und Nachsorge für den Raum Murau übernehmen werden.