7912/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8269/J der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer, Vilimsky und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 10:

 

Aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (BGBl. I Nr. 80/2004) liegt die Zuständigkeit für die Versorgung der Asylwerber/innen entweder beim Bund oder bei den Ländern (vor/nach Zulassungsverfahren). Auf Seiten des Bundes fallen Angelegenheiten der Asylwerber/innen in die Kompetenz des Bundesministeriums für Inneres.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich mangels Zuständigkeit die Fragen nicht inhaltlich beantworten kann.