7915/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 19. Mai 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0096-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8001/J betreffend „Forschungsstrategie der Bundesregierung“, welche die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Forschungsausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sind unter der Untergliederung 33: Wirtschaft (Forschung) veranschlagt. Der Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2011-2014 lautet:
2011: € 96,9 Mio.
2012: € 100,8 Mio.
2013: € 97,9 Mio.
2014: € 101,6 Mio.
Antwort zu den Punkten 2 und 12 der Anfrage:
Nach dem Beschluss der FTI-Strategie wird in einem zweiten Schritt die Ausarbeitung eines konkreten Umsetzungsplans erfolgen. Für diesen Zweck wird eine Task Force Forschung, Technologie und Innovation auf hoher Verantwortungsebene eingerichtet und die Expertise des Rates für Forschung und Technologieentwicklung einbezogen werden. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden die jeweiligen Fachressorts zuständig sein.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Grundsätzlich sind dem Anteil des privaten Sektors an der Finanzierung der F&E-Ausgaben die vom Ausland kommenden Mittel, abzüglich Rückflüsse aus den EU F&E Rahmenprogrammen, zuzurechnen, weil diese fast zur Gänze von ausländischen Unternehmen stammen, die F&E-Leistungen von forschenden Tochterunternehmen in Österreich in diesem Bereich finanzieren. Dass Österreich hier einen im internationalen Vergleich sehr hohen Wert aufweist, unterstreicht die internationale Ausrichtung der österreichischen Wirtschaft und die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandortes Österreich.
Anzumerken ist weiters, dass vor der Finanz- und Wirtschaftskrise der Anteil der privatwirtschaftlichen F&E-Finanzierung bereits knapp zwei Drittel betrug. Infolge dieser Krise sind die Ausgaben des Unternehmenssektors in den letzten beiden Jahren zurückgegangen. Die Ausgaben der öffentlichen Hand wiesen dagegen in der Krisenperiode eine weitere - antizyklische - Steigerung auf.
Die Bundesregierung setzt daher - trotz der krisenbedingt notwendigen Konsolidierung des öffentlichen Haushalts - weiterhin Impulse für Forschung und Innovation. Mit Blick auf die nationale Zielsetzung, bis 2020 eine F&E-Quote von 3,76% zu erreichen, hat die Bundesregierung bereits im Vorjahr für den Aktionszeitraum 2011 - 2013 zusätzliche Offensivmittel beschlossen, vor allem in Form einer Erhöhung der steuerlichen Forschungsprämie von 8% auf 10% und von zusätzliche F&E-Maßnahmen für Unternehmen, vor allem KMU. So wird im Bereich meines Ressorts das Innovationsscheckprogramm, das weiterführende F&E-Aktivitäten des privaten Sektors auslöst und damit zu einer Ausweitung der privaten F&E-Leistungen führt, mit der Einführung eines großen Schecks (€ 10.000) ausgebaut.
Aber auch die weiteren Maßnahmen meines Hauses, teilweise in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, stellen insbesondere auf die Erhöhung und Ausweitung der privaten F&E-Aktivitäten ab. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise: Kompetenzzentren (COMET), Christian Doppler Labors, Programm für Kooperation und Innovation (COIN), Unterstützung der Gründung von innovativen Unternehmen, darunter ein neuer Gründungsscheck, Forcierung der wissensbasierten Dienstleistungen und Nutzung des Potenzials der Kreativwirtschaft.
Grundsätzlich werden im Sinne der festgelegten Prinzipien der FTI-Strategie die Unterstützungsprogramme hinsichtlich ihrer Wirkungsorientierung und Hebelwirkung zur Steigerung von privaten F&E-Ausgaben überprüft und weiter entwickelt. Derzeit laufen Evaluierungen zu einer Reihe von Programmen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Um das angestrebte Ziel von 3,76% zu erreichen, wird in den Planungen davon ausgegangen, dass der Anpassungspfad etwa der Dynamik der Jahre 1998 bis 2010 entspricht.
Laut aktueller Schätzung der Statistik Austria werden die F&E-Ausgaben der Unternehmen im Jahr 2011 mit plus 5,9% wieder deutlich wachsen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend besteht seit 16 Jahren mit den Christian Doppler Labors ein Förderprogramm für Grundlagenforschung an Universitäten bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen, das sich sehr gut entwickelt hat. Derzeit bestehen 60 aktive CD-Labors. Die FTI-Strategie der Bundesregierung sieht die "Weiterentwicklung der Unterstützungsmaßnahmen [...] von Modellen der thematisch orientierten Grundlagenforschung" vor und bezieht sich dabei ausdrücklich auf das Modell der Christian Doppler Labors als Beispiel. Im Zuge dieser Weiterentwicklung ist nicht nur eine Erhöhung der Zahl aktiver CD-Labors vorgesehen, sondern auch eine Weiterentwicklung der Programmgrundlagen auf der Basis der aktuellen, im Februar 2011 beauftragten Nutzen-, Programm- und Systemevaluierung. Zur Vereinfachung der administrativen Abwicklung ist weiters eine Überarbeitung der für diese Förderung maßgeblichen FTE-Richtlinien vorgesehen, in die die praktischen Erfahrungen der letzten Jahren bei den Förderagenturen einfließen wird.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Zur bereits dargestellten weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen sind derzeit keine in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallenden Gesetzesinitiativen erforderlich.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Im Zusammenhang mit der Effizienzsteigerung der politischen Steuerung werden folgende Ziele verfolgt:
· Verbesserte Abstimmung der Kompetenzen der verantwortlichen Ressorts und Etablierung eines effizienten Koordinationsmechanismus
· Optimierung der Aufgabenverteilung zwischen Ressorts und Förderungsagenturen durch höhere operative Unabhängigkeit der Agenturen bei gleichzeitig verstärkter strategischer Steuerung durch die Ressorts
· Bereinigung von Doppelgleisigkeiten bei den Aufgaben der Förderungsagenturen
· Vermehrte Ziel- und Outputsteuerung
Ein wesentliches Handlungsfeld für das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend besteht in der Optimierung der Aufgabenverteilung zwischen Ressorts und Förderungsagenturen.
Am Beispiel der FFG kann die beabsichtigte Weiterentwicklung wie folgt erläutert werden:
Den internationalen good practices folgend wurde in der FTI–Politik bisher stark auf Programme gesetzt: Analog zu neuen Zielsetzungen und neuen Themen wurden Förderprogramme entwickelt. Das aktuelle Förderangebot der FFG ist demgemäß durch eine hohe Anzahl und Vielfalt an Formaten gekennzeichnet, was zu entsprechenden Interdependenzen zu anderen Programmen führt und ein verstärktes programmübergreifendes Portfolio- und Themenmanagement erfordern würde. Programmübergreifende Maßnahmen wie die Dienstleistungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sind nunmehr erste erfolgreiche Ansätze eines die gesamte FFG umfassenden Instrumentensets.
So soll künftig die forschungs- und technologiepolitische Gestaltung einem integrierten Ansatz folgen, in dem nicht Förderungsprogramme im Mittelpunkt stehen, sondern strategische Weichenstellungen mit klaren Zielvorgaben.
Zur Bearbeitung von Themen wird seitens der FFG ein klar definiertes Set an Instrumenten zur Verfügung stehen. Dieses soll neben den klassischen monetären Forderungsinstrumenten auch Maßnahmen wie etwa Sondierung, Stimulierung oder Coaching umfassen.
Die Herausforderungen des Portfolio- und Themenmanagements benötigen eine neue Form der Arbeitsteilung zwischen Ressorts und Agenturen, die den Einfluss der Ressorts von der Projektebene auf die Ebene der Inhalte und Prozesse verlagert und die Autonomie der Agenturen bei der Gestaltung der Umsetzung vergrößert. Dadurch wird eine Entflechtung der Ressort- und Agenturaufgaben ermöglicht.
Die konkrete Gestaltung dieser Zusammenarbeit wird noch heuer mit der Anwendung eines zwischen Ressorts und Agentur abgestimmten neuen Instrumentensets, eines neuen Ausschreibungsfahrplans und einer einheitlichen Struktur für Auswahlverfahren umgesetzt.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Umfassender Ansatz der Innovationspolitik heißt einerseits, dass nicht nur technologische Innovation, sondern auch andere Formen von Innovation wie etwa organisatorische Innovationen oder Design unterstützt werden; andererseits, dass neben den so genannten angebotsseitigen Maßnahmen wie Förderungen verstärkt nachfrageseitige Instrumente wie öffentliche Beschaffung zum Einsatz kommen sollen.
So wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bis Anfang nächsten Jahres ein Leitkonzept für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung ausgearbeitet.
Als Beispiel für die Unterstützung nicht-technologischer Innovationen ist das Programm "evolve" anzuführen, das Innovationen in der Kreativwirtschaft fördert (www.evolve.or.at). Einen ausführlichen Überblick über den ökonomischen Stellenwert der Kreativwirtschaft gibt der 4. Kreativwirtschaftsbericht (www.creativ-wirtschaft.at/factsfigures/kreativwirtschaftsberichte).
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Zuständigkeiten der Bundesministerien sind im Bundesministeriengesetz geregelt.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Gesonderte Finanz- und Personalressourcen sind in meinem Ressort nicht vorgesehen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Dies wird derzeit noch diskutiert.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Die Verbesserung und Optimierung der direkten Forschungsförderung ist ein ständiger Prozess. Grundlagen dafür sind in der Regel Studien, begleitendes Monitoring oder Evaluierungen. Ein wichtiger zusätzlicher Faktor ist der im Rahmen der letzten Haushaltsreform festgelegte und ab 2013 geltende Grundsatz der Wirkungsorientierung der Budgetierung, wonach Fördermaßnahmen mit konkreten Wirkungs- und Leistungszielen zu versehen sind. Dieser Grundsatz wird bereits jetzt bei bestehenden und bei der Entwicklung neuer Programme berücksichtigt.