7916/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. Mai 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0098-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8038/J betreffend „Dienstreisen/unzureichende Beantwortung“, welche die Abgeordneten
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Bezüglich der Forderung nach einer namentlichen Nennung der Begleiter steht die Anfrage in einem Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz. In einer zu treffenden Abwägung erscheint der dem Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG zugrunde liegende Kontrollzweck durch eine je nach Dienstreise erfolgende Auflistung der Kosten von Begleitern unter Zuordnung zu den Kategorien Mitarbeiter des Kabinetts des Bundesministers, Mitarbeiter des Bundesministeriums sowie externe Begleiter jedenfalls insoweit erfüllt, als eine namentliche Nennung und somit ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz nicht erforderlich und somit nicht gerechtfertigt erscheint.


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Da ich auf meinen Dienstreisen innerhalb Österreichs ausschließlich von Mitarbeitern meines Kabinetts begleitet wurde, ergibt sich die Aufteilung der Kosten auf meine Person sowie diese meine Begleitung bereits aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7280/J, weswegen auf diese zu verweisen ist.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Zu meinen Dienstreisen außerhalb Österreichs halte ich fest:

 

Bei meiner Reise nach Indien von 16. Februar bis 20. Februar 2010 sind für vier Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 6.597,51, für einen Begleiter aus meinem Ressort Kosten in Höhe von € 1.530,74 und für acht externe Begleiter insgesamt Kosten in Höhe von € 15.599,90 angefallen.

 

Bei meiner Reise nach Berlin am 10. März 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 1.600,37 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Brüssel am 12. März 2010 sind für einen Begleiter aus meinem Kabinett Kosten in Höhe von € 698,- und für zwei Begleiter aus meinem Ressort insgesamt Kosten in Höhe von € 1.781,43 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Shanghai von 29. April bis 2. Mai 2010 sind für einen Begleiter aus meinem Kabinett Kosten in Höhe von € 4.522,81, für einen Begleiter aus meinem Ressort Kosten in Höhe von € 4.586,95 und für einen externen Begleiter Kosten in Höhe von € 995,25 angefallen.

 

Bei meiner Reise nach Sotschi von 19. Mai bis 20. Mai 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 130,18 und für vier Begleiter aus meinem Ressort insgesamt Kosten in Höhe von € 172,32 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet. Die verbleibenden Kosten in Höhe von € 25.492,- können nicht weiter aufgeschlüsselt werden.

 

Bei meiner Reise nach Brüssel am 25. Mai 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 874,05 und für zwei Begleiter aus meinem Ressort insgesamt Kosten in Höhe von € 874,05 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Mainz von 28. Mai bis 29. Mai 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 1.631,25, für einen Begleiter aus meinem Ressort Kosten in Höhe von € 239,77 und für eine externe Begleitung Kosten in Höhe von € 475,08 angefallen.

 

Bei meiner Reise nach Baku von 22. Juni bis 23. Juni 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 632,34 und für zwei externe Begleiter insgesamt Kosten in Höhe von € 546,56 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet. Die verbleibenden Kosten in Höhe von € 32.812,50 können nicht weiter aufgeschlüsselt werden.

 

Bei meiner Reise nach Syktyvkar von 27. September bis 28. September 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 331,54 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet.

 

Bei meiner Reise nach München am 5. Oktober 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 1.263,22 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Malaysien, Singapur und Indonesien von 6. November bis 11. November 2010 sind für zwei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 9.512,02 und für einen Begleiter aus meinem Ressort Kosten in Höhe von € 4.854,86 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Brüssel und Hohenems am 25. November 2010 sind für drei Begleiter aus meinem Kabinett insgesamt Kosten in Höhe von € 152,84 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet. Die verbleibenden Kosten in Höhe von € 9.620,- können nicht weiter aufgeschlüsselt werden.

 

Bei meiner Reise nach Brüssel am 10. Dezember 2010 sind für einen Begleiter aus meinem Kabinett Kosten in Höhe von € 949,24 angefallen. Andere Personen haben mich nicht begleitet.