7917/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 19. Mai 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0100-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8048/J betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2010 - Entziehung der Gewerbeberechtigung“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Es wurden die Gewerbeabteilungen der Ämter der Landesregierungen befasst, die folgende Informationen vorgelegt haben, die ich nachstehend wiedergebe:

 

Wien meldete für das Jahr 2010 im Bereich der magistratischen Bezirksämter vier Anträge gemäß § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Folgende Branchen/Gewerbe waren von diesen Anträgen betroffen: Gas- und Sanitärtechnik, Gastgewerbe, Heizungstechnik, Werbemittelverteiler.


Dazu wurden ein Verfahren im Bereich Gas- und Sanitärtechnik und ein Verfahren im Bereich Heizungstechnik gemeldet.

Es wurde keine Entziehung gemeldet.

 

Aus Oberösterreich wurden für das Jahr 2010 zwei Anträge auf Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz gemeldet; beide betrafen das Gastgewerbe. Dementsprechend wurde die Durchführung von zwei Verfahren gemeldet, ein weiteres Verfahren (Fleischergewerbe) wurde bereits 2009 eingeleitet. Dieses Verfahren wurde eingestellt.

In einem Fall wurde der Entzug der Gewerbeberechtigung gemeldet.

 

Tirol meldete für das Jahr 2010 einen Antrag auf Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz; der Antrag betraf das Bodenlegergewerbe. Dementsprechend wurde ein Verfahren eingeleitet.

Es wurde die nicht rechtskräftige Entziehung der Gewerbeberechtigung gemeldet.

 

Aus Vorarlberg wurde eine nicht rechtskräftige Entziehung der Gewerbeberechtigung gemeldet.

 

Aus den anderen Bundesländern erfolgten keine Meldungen über Anträge.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Der § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz räumt ausschließlich dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz das Recht ein, gegen Bescheide, die in letzter Instanz ergangen sind, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Aufzeichnungen über Klagen gemäß § 1 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) iVm § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz werden im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht geführt.


Antwort zu den Punkten 9, 10 und 12 bis 14 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Unbeschadet dessen, dass die Beantwortung dieser Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend betrifft, ist davon auszugehen, dass, wie etwa seitens des Magistrats Wien mitgeteilt wurde, Entziehungen am Mangel des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Entziehung scheitern.