7928/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                               BMWF-10.000/0086-III/4a/2011

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 19. Mai 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8039/J-NR/2011 betreffend Dienstreisen/
unzureichende Beantwortung, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist bezüglich der Forderung nach einer namentlichen Nennung der BegleiterInnen festzuhalten, dass die Anfrage in einem Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz steht. In einer zu treffenden Abwägung erscheint der dem Interpellationsrecht gemäß Art. 52 B-VG zugrunde liegende Kontrollzweck durch eine je nach Dienstreise erfolgende Auflistung der Kosten von BegleiterInnen unter Zuordnung zu den Kategorien MitarbeiterIn des Kabinetts, MitarbeiterIn des Bundesministeriums, externe BegleiterInnen jedenfalls insoweit erfüllt, als eine namentliche Nennung und somit ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz nicht erforderlich und somit auch nicht gerechtfertigt erscheint.

 

Zu Fragen 1 und 1a:

In der anlässlich der Beantwortung 7189/AB vom 22. Februar 2011 vorgelegten Auflistung der Inlandsdienstreisen (damals Beilage 1) sind die Kategorien der BegleiterInnen und die abgerechneten Kosten pro Dienstreise angeführt; sie entspricht daher den in der Einleitung angeführten Kriterien. Anzumerken ist, dass allfällige Kosten für den Chauffeur des Dienstwagens bei den in der Beantwortung 7189/AB angegebenen Gesamtkosten eingerechnet wurden.

 

Lediglich bei der Dienstreise meiner Amtsvorgängerin zum Philosophicum in Lech vom 23. bis 24. September 2010, an der auch je eine Kabinettsmitarbeiterin und eine Ressortmitarbeiterin teilgenommen haben, sind die Kosten der Begleitung wie folgt zu präzisieren:  

Kabinettsmitarbeiterin: € 288,39

Ressortmitarbeiterin: € 803,29

 

 

 

Zu Fragen 2 und 2a:

Bei den Auslandsdienstreisen ist in der angeschlossenen Tabelle nunmehr in Ergänzung der Beantwortung 7189/AB (damals Beilage 2) eine Aufschlüsselung der Kosten bei jenen Reisen angeführt, an denen mehrere Kategorien von BegleiterInnen teilgenommen haben (Beilage).

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.

 

 

 

 

 

Beilage

 

 


BM Dr. Beatrix KARL

Dienstreisen - A U S L A N D

BEILAGE

Ort der Dienstreise

Zweck der Dienstreise

Zeit

Begleitung und abgerechnete Kosten

Budapest

Bologna-Ministerkonferenz

10./11.03.2010

2 KM € 334,59                                                                                      7 RM (inkl. Uniko, FH, ÖH und ÖAD)  € 1.356,11                                      4 AP € 774,92

Podgorica

CEEPUS-Ministerkonferenz

25./26.03.2010

2 KM € 1.888,57
2 RM € 1.982,97

Madrid

 "Informeller Rat Bildung"

13./14.04.2010

 2 KM € 2.695,62
1 RM € 1.404,21

Brüssel

Rat Bildung, Jugend und Kultur

11.05.2010

2 KM € 1.334,96                                                                   1 RM € 706,68

Ephesos

Arbeitsbesuch

14.05.-16.05.2010

2 KM € 1.762,36
2RM € 2.571,53

Lindau

Nobelpreisträgertreffen

27./28.06.2010

2 KM € 1.066,90
2 AP € 674,00

Lugano
Genf


Arbeitsbesuch

28./29.07.2010

2 KM € 3.144,28
1 RM € 770,95

Brüssel

Bildungsministerrat

19.11.2010

2 KM € 1.793,94
1 RM € 945,37

KM=KabinettsmitarbeiterIn

RM=RessortmitarbeiterIn

AP=amtsfremde Person