7930/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0055-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. Mai 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erwin Preiner, Kolleginnen
und Kollegen vom 21. März 2011, Nr. 7983/J, betreffend
Absicherung der Zukunft der Bundesanstalt für Weinbau in
Eisenstadt und der unabhängigen Weinkontrolle
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen vom 21. März 2011, Nr. 7983/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 18:
In den Kapiteln „Verwaltung und öffentlicher Dienst“ sowie „Finanzen“ des Regierungsübereinkommens 2009 sind die Grundsätze und Maßnahmen zur ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung der staatlichen Verwaltung eindeutig festgeschrieben. Ein zentrales Kriterium dabei ist die Darstellung der Wirkungsorientierung sämtlicher gesetzter Maßnahmen, wie es auch folgerichtig im Bundeshaushaltsgesetz 2013 bereits verpflichtend normiert ist. Dadurch wird das Ziel der Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung insgesamt verfolgt.
Im Rahmen der Haushaltsrechtsreform 2013 wurden die Dienststellen Wein des Ressorts in einem Detailbudget 1. Ebene zusammengefasst und organisatorisch einer Fachabteilung der Zentralstelle zugeordnet. Unter Nutzung der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne im Zusammenwirken mit der Kosten- und Leistungsrechnung des Bundes wird in Zukunft ein bedarfsgerechter und effizienter Mitteleinsatz für den Bereich Vollzug des Weingesetzes sichergestellt.
Darüber hinaus sind laufend interne Überlegungen anzustellen, die Prüf-, Kontroll- und Verwaltungstätigkeiten im Sinne der Kundenorientierung und Bürgernähe effektiver und effizienter zu organisieren und zu gestalten. Auch finden laufend Gespräche mit Vertretern bzw. Vertreterinnen der Weinwirtschaft im Rahmen von Fachveranstaltungen beziehungsweise auf Ebene des Nationalen Weinkomitees statt, bei denen auch zukünftige Forschungsvorhaben besprochen und im Einklang mit den dortigen Wünschen und Bedürfnissen durchgeführt werden.
Eventuelle Einsparungsmaßnahmen betreffen ausschließlich den internen Bereich der Organisation und Verwaltung und haben keinerlei Auswirkungen auf die Prüf- und Kontrolltätigkeit sowie auf die Qualität der erbrachten Leistungen. Schließungen oder Verlegungen von Standorten der Prüfanstalten sind nicht geplant.
Der Bundesminister: