7936/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0081-III/4a/2011

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 19. Mai 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7992/J-NR/2011 betreffend Werbeleistungen, die die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Es wird auf die Beantwortungen der Anfragen  1306/J-NR/2009   (1318/AB) und
6727/J-NR/2010 (6647/AB) durch meinen Amtsvorgänger und meine Amtsvorgängerin
verwiesen.

 

13.3. bis 31.12.2009

11.10. bis 22.3.2011

Zweck

Kosten (brutto)

Ausschreibung

Koop Live Marketing

Preisverleihung /

Wissenschaftsbuch 2009

€ 19.122,96

nein

CB Brand GmbH

Wissen schafft Vorsprung

€ 73.455,60

nein

Webteam

Wissen schafft Vorsprung

€ 11.253,00

nein

lila kiwi

Wissen schafft Vorsprung

€ 21.600,00

nein

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Im Zeitraum vom 28. Oktober 2008 bis zum Stichtag 22. März 2011 (Tag der Anfragestellung) erhielt die CB Brand GmbH folgenden Auftrag :

 

Zweck

Kosten (brutto)

Projekt „Wissen schafft Vorsprung“

Strategieentwicklung, Ideenfindung, Brainstorming, Konzepterstellung, Recherche und Hintergrund-information, Phasenplanung, Umsetzungsplanung,

Grafik (Logo-Entwicklung, Basis-Designlinie, Einladung, Inserate, Partner-Etiketten, Werbemittel, Fundraising)

€ 73.455,60

 

Zu Frage 8:


Mit der Schwellenwerteverordnung 2009, BGBl. II Nr.125/2009, wurde unter anderem die Grenze des § 41 Abs. 1 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 dahingehend abgeändert, dass eine Direktvergabe bis zu einem Betrag von € 100.000,-- zulässig ist. Die Schwellenwerte-verordnung ist aufgrund der Verordnung des Bundeskanzleramtes BGBl. II Nr. 455/2010
weiterhin in Kraft. Diese Grenze, die den Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen ist, betrifft, wurde nicht überschritten. Gemäß den
einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen in der geltenden Fassung war eine Direktvergabe daher möglich und auf Grund des Zeitdrucks auch sinnvoll.

 

Zu Frage 9:

Die Gesamtkosten zum Stichtag 22. März 2011 (Tag der Anfragestellung) betragen
€ 106.798,60.

 

Zu Frage 10:

Die Auftragssumme für die CB Brand GmbH betrug € 73.455,60.

 

Zu Fragen 11 bis 15:

Siehe Antwort zu Frage 8.

 

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.