7936/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0081-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 19. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7992/J-NR/2011 betreffend Werbeleistungen, die die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4: Es wird auf
die Beantwortungen der
Anfragen 1306/J-NR/2009 (1318/AB) und
Zu Fragen 5 bis 7: Im Zeitraum vom 28. Oktober 2008 bis zum Stichtag 22. März 2011 (Tag der Anfragestellung) erhielt die CB Brand GmbH folgenden Auftrag :
Zu Frage 8: Mit der
Schwellenwerteverordnung 2009, BGBl. II Nr.125/2009, wurde
unter anderem die Grenze des § 41 Abs. 1 Z 2
Bundesvergabegesetz 2006 dahingehend abgeändert, dass eine Direktvergabe
bis zu einem Betrag von € 100.000,-- zulässig ist. Die
Schwellenwerte-verordnung ist aufgrund der Verordnung des Bundeskanzleramtes
BGBl. II Nr. 455/2010
Zu Frage 9: Die
Gesamtkosten zum Stichtag 22. März 2011 (Tag der
Anfragestellung) betragen
Zu Frage 10: Die Auftragssumme für die CB Brand GmbH betrug € 73.455,60.
Zu Fragen 11 bis 15: Siehe Antwort zu Frage 8.
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h. |
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