795/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0031-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. März 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 748/J-NR/2009 betreffend Vertragsverletzung durch Privatschulbetreiber, die die Abg. Dr. Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 10:

In der Fragestellung wird von Rechtsbruch gesprochen, sodann auf eine Bestimmung des Leistungsaustauschvertrages Bezug genommen, es wird jedoch in weiterer Folge nicht dargelegt, worin ein angeblich nicht vertragskonformes Verhalten bestehen soll. Aus den vorliegenden Unterlagen sind keine Umstände zu erkennen, die einen Rechtsbruch in Zusammenhang mit dem Leistungsaustauschvertrag belegen. Eine Beantwortung der daran anknüpfenden Fragestellungen ist daher nicht möglich.

 

Im Allgemeinen – auch hinsichtlich der Frage nach der „widmungswidrigen Verwendung der Liegenschaft“ – wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 512/J-NR/2008 vom 17. Februar 2009 verwiesen. Der Stadtschulrat für Wien hat bislang keine Bedenken betreffend Öffentlichkeitsrechtsverleihung geäußert.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.