7960/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


S91143/53-PMVD/2011                                                                                               18. Mai 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2011 unter der Nr. 8045/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bunkermuseum am Wurzenpass" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Zuge von Unterstützungsleistungen im Rahmen der Ausbildung erfolgten Transport­leistungen, Restaurierungsarbeiten sowie Personal- und Gerätebeistellungen.

Zu 3:

Im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 fielen Kosten für Unterstützungsleistungen im Rahmen der Ausbildung von rund 280.000 Euro an.


Zu 4:

Die Lieferung erfolgte anlassbezogen mittels Lastkraftwagen bzw. Tieflader.

Zu 5 bis 15, 17, 18, 20, 21, 23 bis 36, 38 bis 42 und 44 bis 46:

Der Betreiber hat gegen den Entziehungsbescheid des Bundesministeriums für Landesver­teidigung und Sport eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gerichtet. In Anbe­tracht des anhängigen höchstgerichtlichen Verfahrens ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 16 und 59 bis 61:

Die Beurteilung der Kriegsmaterialeigenschaft eines Gegenstandes im Sinne des Waffen­gesetzes 1996 wird in meinem Ressort nach der Geschäftseinteilung ausschließlich von der in der Sektion I angesiedelten Rechtsabteilung wahrgenommen.

Zu 19, 47 bis 49, 65 bis 74 und 86:

Von einer Zerstörung bzw. Zerschlagung des „Bunkermuseums“ kann nicht die Rede sein, rechtliche Rahmenbedingungen sind allerdings jedenfalls einzuhalten.

Zu 22:

Ungeachtet dessen, dass mir dieser Vorgang nicht bekannt ist, erlaube ich mir festzuhalten, dass die Rechtsabteilung in der Sektion I meines Ressorts angesiedelt ist und nicht im Generalstab.

Zu 37:

Da es sich hier um rechtliche Aspekte handelte, wurde die dafür zuständige Abteilung mit der Beantwortung beauftragt.

Zu 43:

Das als Leihegeber für den Bund auftretende Heeresgeschichtliche Museum wurde von der Rechtsabteilung über die erfolgte Entziehung der waffenrechtlichen Ausnahme­bewilligungen in Kenntnis gesetzt.

Zu 50:

Genannter ist Bediensteter des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.


Zu 51, 53 und 56:

Hiezu erlaube ich mir anzumerken, dass ich am 9. Mai 2009 keine Termine in Arnoldstein wahrnahm.

Zu 52, 55, 62, 64, 84 und 85:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 54:

Anlässlich der Wiedereröffnung hielt General Mag. Entacher in meiner Vertretung die Fest­rede.

Zu 57 und 58:

Nein.

Zu 63:

Diese Frage betrifft – abgesehen von den Unterstützungsleistungen durch das Bundes­ministerium für Landesverteidigung und Sport – keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Zu 75 bis 77:

Hiezu gibt es aktuell keine Planungen.

Zu 78 bis 83:

Die gegenständlichen Objekte stehen im Eigentum der Republik Österreich und wurden dem Betreiber lediglich leihweise zur Verfügung gestellt. Sie würden nach Rückgabe im Rahmen der musealen Tätigkeit zur Bewahrung der österreichischen Wehrgeschichte durch das Heeresgeschichtliche Museum entsprechend weiter verwendet werden.