7961/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Mai 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0062-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7986/J vom 22. März 2011 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Begleitend zur Erstellung des Budgets für 2009 und 2010 wurde mit dem Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (BGBl. I 52/2009) die materiell-rechtliche Grundlage für eine Beteiligung Österreichs an internationaler Zahlungsbilanzhilfe geschaffen. Bereits zu Beginn 2009 hatte sich im Lichte der Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt, dass der internationale Bedarf an Zahlungsbilanzhilfe stark gestiegen war. Auf G20- und EU-Ebene wurde über eine mögliche Mittelaufstockung des IWF diskutiert, wobei sich abzeichnete, dass auch nach Erweiterung der Kapazität des IWF dessen Mittel begrenzt bleiben werden. Die EU und Staaten mit besonderen wirtschaftlichen Interessen waren daher aufgefordert, sich im Bedarfsfall an allfälliger Zahlungsbilanzhilfe zu beteiligen. Ziel des Gesetzes war daher, dass sich Österreich an einer international koordinierten Hilfsaktion beteiligen kann.

 

Aus österreichischer Sicht war die Auswahl möglicher Empfängerländer vom wirtschaftlichen Interesse Österreichs geleitet, wobei mit Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA durch den
Binnenmarkt naturgemäß enge Beziehungen bestehen. Darüber hinaus waren und sind auch mit der österreichischen Wirtschaft eng verflochtene Staaten in Mittel- und Osteuropa von der Finanzkrise betroffen. Angesichts der Bedeutung stabiler Zahlungsflüsse für die österreichische Exportwirtschaft und österreichische Direktinvestitionen lag es sowohl im wirtschaftlichen als auch im außenpolitischen Interesse Österreichs, die Möglichkeit für Zahlungsbilanzhilfe zu eröffnen, um Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten, Umsatz- und Ertragsausfälle zu verhindern und damit Standort und Beschäftigung zu sichern.

 

Folgerichtig wurde im Bundesvoranschlag 2010 mit einem Betrag von 1 Mrd. EUR budgetäre Vorsorge getroffen. Für das Budgetjahr 2009, das zum Zeitpunkt des Beschlusses des Bundesfinanzgesetzes 2009 (Mai 2009) fast zur Hälfte abgelaufen war, wurde mit 400 Mio. EUR ein entsprechend geringerer Betrag veranschlagt.

 

Zu 2.:

Im Jahre 2009 wurde keine Zahlungsbilanzhilfe gewährt, daher erfolgten keine Auszahlungen aus dem Ansatz 1/45285 (siehe Bundesrechnungsabschluss 2009).

 

Zu 3.:

Im Jahre 2010 wurden Auszahlungen aus dem Ansatz 1/45285 für die Teilnahme Österreichs an der Zahlungsbilanzhilfe für Griechenland geleistet.

 

Am 2. Mai 2010 hat die Eurogruppe die Vergabe bilateraler Darlehen in Gesamthöhe von 110 Mrd. € beschlossen, wovon 80 Mrd. € die Euroländer und 30 Mrd. € der IWF zu tragen haben. Österreich ist mit einem Anteil von 2,86% beteiligt. Es handelt sich um eine international koordinierte Hilfsaktion, deren Auszahlungen an strikte Konditionalität gebunden sind.

 

Die Bedingungen für die Darlehensvergaben sind in einem Rahmenvertrag festgelegt, der eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer tilgungsfreien Zeit von drei Jahren vorsieht. Die erste Auszahlung erfolgte am 18. Mai 2010. 

 

Die Darlehensvergaben sind variabel verzinst, die Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein fällig. Zinstermine sind der 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember.

Der Zinssatz p.a. entspricht der Gesamtsumme aus Folgendem:

- dem vor der jeweiligen Zinsperiode bestimmten Drei-Monats-EURIBOR;

- einem Aufschlag von 300 Basispunkten bei Zinsperioden, die mit oder nach dem Auszahlungsdatum eines Darlehens beginnen, bis zu der Zinsperiode und einschließlich dieser, die am dritten Jahrestag dieses Auszahlungsdatums, oder, wenn es sich hierbei nicht um einen Zinstermin handelt, am ersten Zinstermin nach dem dritten Jahrestag dieses Auszahlungsdatums endet und

- einem Aufschlag von 400 Basispunkten bei darauf folgenden Zinsperioden.

 

Zusätzlich zahlt Griechenland bei jeder Darlehensvergabe im Voraus eine Servicegebühr in Höhe von 50 Basispunkten.

 

Da die Servicegebühr im Voraus entrichtet wird, wird sie unmittelbar zum jeweiligen Auszahlungstermin lukriert. Die Zinszahlungen erfolgen seit 15. Juni 2010 einwandfrei.
Per Ende März 2011 wurden für Österreich kumulativ folgende Erträge verbucht:

- Einbehaltene Servicegebühren: ca. 6,1 Mio. €

- Erträge aus Zinszahlungen: ca. 18,75 Mio. €

 

Am 11. März 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone beschlossen, den Zinssatz um 100 Basispunkte nach unten anzupassen. Überdies soll die Laufzeit für alle für Griechenland im Rahmen des Programms gewährten Darlehen im Einklang mit dem IWF auf 7,5 Jahre verlängert werden. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist der Rahmenvertrag mit Griechenland entsprechend anzupassen.

 

Gem. § 4a des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes BGBl. I 52/2009 idF BGBl. I 31/2010 legt der Bundesminister für Finanzen bzw. die Bundesministerin für Finanzen dem Hauptausschuss des Nationalrates binnen einem Monat nach Ablauf des Kalendervierteljahres einen Bericht vor, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach diesem Bundesgesetz ergriffen wurden, beschrieben und erläutert werden. Bisher wurden dem Nationalrat vier Berichte übermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.