7963/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0061-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7988/J vom 22. März 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der Bund hat in den Jahren 2005 bis 2010 Bedarfszuweisungen gemäß dem Bedarfszuweisungsgesetz, BGBl. Nr. 346/1982, in der Gesamthöhe von 4.778.000,- Euro gewährt. Dieser Betrag entfiel auf folgende Gemeinden:

 

2005:

Eisenerz                               Stmk.                    600.000

Vordernberg                          Stmk.                     80.000

 

2006

Eisenerz                               Stmk.                    600.000

Vordernberg                          Stmk.                     70.000


2007

Eisenerz                               Stmk.                    550.000

Altschwendt                          OÖ                        25.000

Maria Enzersdorf                    NÖ                       632.000

 

2008

Maria Enzersdorf                    NÖ                       177.296

Eisenerz                               Stmk.                    550.000

Vordernberg                          Stmk.                     70.000

Fohnsdorf                             Stmk.                    229.704

 

2009

Eisenerz                               Stmk.                    624.000

Vordernberg                          Stmk.                     70.000

 

2010

Eisenerz                               Stmk.                    500.000

 

 

Zu 2.:

Die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden Eisenerz und Vordernberg (Stmk.) wurden jeweils aufgrund der Strukturkrise der Region (Ende des Bergbaus, damit zusammenhängend Verlust von Arbeitsplätzen und ein massiver Einwohnerrückgang) und der dadurch erforderlichen Strukturanpassungen gewährt.

 

Der Antrag der Gemeinde Altschwendt (OÖ) wurde mit dem Verlust des einzigen größeren Betriebes, der in der Vergangenheit nennenswerte Kommunalsteuer-Zahlungen leistete, begründet.

 

Die Bedarfszuweisung an die Gemeinde Maria Enzersdorf (NÖ) in den Jahren 2007 und 2008 wurde als Unterstützung bei der Sanierung eines ehemaligen Gipsbergwerks aus dem 19. Jahrhundert gewährt.

 

Zu 3. und 4.:

Im Zeitraum 2005 bis 2010 wurden vom Bundesministerium für Finanzen sieben Anträge auf Bedarfszuweisungen abgelehnt. Einige weitere Anträge wurden an das Amt der Landesregierung zur Ergänzung zurückgestellt und nicht wieder eingebracht.


Alle Ablehnungen sind damit begründet, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Bedarfszuweisung nicht vorlagen. Bei den betroffenen Gemeinden stellte sich bei einer Gesamtschau der finanziellen Kennziffern die finanzielle Lage der Gemeinde zwar großteils als schwierig dar, allerdings war es der Gemeinde, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterstützung des Landes aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln, weiterhin möglich, die von ihr eingegangenen rechtsgültigen Verpflichtungen zu erfüllen. Aufgrund der strikten gesetzlichen Vorgaben des Bedarfszuweisungsgesetzes, die insofern die Möglichkeiten des Bundes im Vergleich zur Vergabe von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln des Landes wesentlich einschränkt, war daher die Gewährung einer Bedarfszuweisung des Bundes nicht möglich.

 

Zu den finanziellen Kennziffern, die dieser Beurteilung durch das Bundesministerium für Finanzen zugrundeliegen, gehört neben anderen auch der Schuldenstand der Gemeinde, und zwar insbesondere der Teil, der nicht durch Gebühreneinnahmen abgedeckt wird, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu bedienen ist.

 

Zu 5.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 6.:

Sowohl aufgrund der Höhe der in den Bundesfinanzgesetzen dafür vorgesehenen Mittel, das sind für das Jahr 2011 894.000,- Euro – den Ländern ohne Wien stehen im Vergleich dazu jährlich rund 750 Mio. Euro als Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel zur Verfügung – als auch der im Bedarfszuweisungsgesetz normierten strikten Voraussetzungen, werden solche Bedarfszuweisungen vom Bund weiterhin nur in besonderen Einzelfällen gewährt werden können.

 

Zu 7.:

Mit dem Österreichischen Stabilitätspakt und der von den Gemeinden eingegangenen Verpflichtung, länderweise ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis gemäß ESVG zu erreichen, sowie den vorgesehenen Maßnahmen zur Haushaltskoordinierung sowohl im Österreichischen Koordinationskomitee und in den Landes-Koordinationskomitees wurde bereits die Grundlage für nachhaltig gesunde Finanzen gelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.